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  • Warum Fotos von Pers. in Beiträgen rechtl. Konsequenzen haben u. für Werbung genutzt werden können

    Diskussion · 4 Beiträge · 3 Gefällt mir · 236 Aufrufe

    Hallo Orgas/TN von Aktivitäten/Gruppen, 

    die obige Frage kann eindeutig mit einem JA beantwortet werden. 

     

    Falls ihr "diskutiert" lest bitte alles... ;-)

     

    Hintergrund: 
    Ich wurde auf eine Party-Aktivität (nicht nur für Spontacts Mitglieder besuchbar) - von einem gewerblich aktiven Orga  - aufmerksam, wo im Text auf wichtige Beiträge verwiesen wurde. 

    Neugierig sah ich nach... und sah viele Beiträge mit vielen Fotos, Porträits von klar erkennbaren Gästen etc. 
    Ich fragte den Orga höflich ob er in seinen Veranstaltungen die TN vorab über die Veröffentlichung der Bilder fragte und eine Einwilligung einholte, da er sich sonst strafbar macht... und ich es von anderen Veranstaltungen (steht auf dem Ticket) kenne. 

    Er verneinte dies und meinte es wäre wegen §22 und §23 KUG (=Kunsturhebergesetz) nicht notwendig. 
    Dies ist aber eine falsche Annahme... was mir von einer Freundin, die Berufs-Fotografin ist und Veranstaltungen fotografiert... bestätigt wurde. 

     

    Unwissenheit schützt vor Torheit nicht. 

    Daher dachte ich schreib ich mal diesen Beitrag/Diskussion als Information, da es alle Arten von Aktivitäten/Gruppen betrifft. 

     

    RICHTIG ist... das Bilder wo Personen eindeutig identifiziert werden können, dem Urheberschutzgesetz, dem DSGVO und dem Recht am eigenen Bild (§22 KUG) unterliegen. 

    Es ist zudem ein Unterschied Fotos zu machen (für den Privatgebrauch/zur Erinnerung)... und Fotos im Internet/Social Media zu veröffentlichen. Denn jeder weiß "das Internet vergißt nie".


    Verstöße gegen das Urheberrecht können mit bis zu 3 Jahren und im gewerblichen Fall bis 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden... DSGVO Verstöße bis 20Millionen oder 4% des Jahreseinkommens und Verletzung des §22 KUG kann mit Schadensersatzansprüchen und in schweren Fällen mit Freiheitsstrafe geahndet werden. 
     

    Dazu kommt, dass die Veröffentlichung von Fotos auf dieser Plattform, sich an die AGB der selbigen halten muss... und dort steht in §4.7 (Stand 18.06.2025) das veröffentlichte Bilder für Werbezwecke von SYNEXIT verwendet werden dürfen... aber auch in §4.7.1, dass vor der Veröffentlichung von Fotos die abgebildeten Personen die Erlaubnis eingeholt werden muss. 

     

    Man stelle sich vor ich gehe nichts ahnend tanzen auf einer Party (bin hier nicht mal angemeldet)... und finde mich 2 Wochen/2 Jahre später in der Zeitung als Werbung wieder. 

    Mal ehrlich... wieviel fänden dies cool und freuen sich darüber?

    (Dies ist keine Theorie, sondern wurde schon gemacht...siehe unten!)

     

    Auszug aus der AGB von gemeinsamerleben.com / Spontacts:


    §4.7 Nutzungsrechte: Der Nutzer überträgt SYNEXIT für sämtliche von ihm hochgeladene Community-Fotos (§ 4.4) das nicht ausschließliche, zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkte, übertragbare Recht, diese ohne Entgelt im Internet, in digitalen Applikationen und im Printbereich für kommerzielle Marketing- und Pressezwecke zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Auf Wunsch wird die Urheberbezeichnung mit dem Nutzernamen auf den Plattformen von SYNEXIT vorgenommen. Ausgenommen sind Fotos, die der Nutzer in seinem eigenen Profil hochlädt, d. h. Profil- und Albumfotos(§ 4.2 und 4.3).
     

    §4.4 Community-Fotos: Der Nutzer hat die Möglichkeit, Fotos in die öffentlichen Community-Bereiche hochzuladen (z. B. auf Pinnwände, in Aktivitäten oder Diskussionen).

     

    (Anmerkung: Dazu zählen auch Gruppen!)

     

    §4.7.1 Persönlichkeitsrechte: Ein Nutzer, der Fotos mit darauf abgebildeten Personen hochlädt, bestätigt, dass er die Veröffentlichungserlaubnis der Personen eingeholt hat und verzichtet auf sein Widerrufsrecht zur Veröffentlichung in Print- und Online-Medien (z. B. Flyer, Facebook), sofern es sich um Community-Fotos (§ 4.4) handelt.

     

    Quelle: /agb 

     

    "Übertragbare Recht" heißt natürlich auch, sie dürfen dieses Recht an andere weitergeben ;-)... so verstehe ich es auf jeden Fall. 

     

    Ich hab dazu auch ChatGPT gefragt, was hier nachgelesen werden kann: 
    https://copilot.microsoft.com/shares/VRHLVPDyp7sEoXpANCcwd

    https://copilot.microsoft.com/shares/5GsdXZUmX1VvhKjJnTD5h

    https://copilot.microsoft.com/shares/QrgHG8eeAb5cxLj5313u3

     

    Die letzte Quelle nennt Ausnahmen, wo ohne Einwilligung Fotos einer Veranstaltung gemacht werden darf, wo im obigen Fall lediglich Fotos erlaubt sind, wo Menschen "als Beiwerk" zu sehen sind. 
     

    Fazit: 
    Ich kenne einige MitMenschen, die keine Probleme mit der Veröffentlichung ihrer Bilder hier auf der Plattform haben, aber auch eine Menge Menschen, die dies tun... und man muss sich bewußt machen, dass eine Veröffentlichung der Bilder gleichzeitig SYNEXIT die Möglichkeit gibt, diese Bilder zu Werbezwecke im Internet wie Printbereich zu nutzen... und das haben sie schon mal getan... wie diese Diskussion zeigt: 
    Wie kann es sein, dass ein Foto von mir nach einer Aktivität plötzlich auf Instagram auftaucht?
    Man braucht auch nur auf gemeinsamerleben.com zu gehen und sieht dort sehr viele Fotos von veröffentlichen Fotos von Aktivitäten... 

     

    Ich biete auf besonderen Aktivitäten meinen TN einen Cloudspeicher zum Austausch der Bilder an ... oder... bitte keine Bilder mit erkennbaren Personen zu veröffentlichen, denn auf der nächsten Säule oder in Boulevard-Medien etc. möchte keiner stehen. Auf Wanderungen wirken Bilder, auf denen Menschen von hinten zu sehen sind (Beiwerk) authentisch und lebendig... 

     

    Ganz zu schweigen gibt es hier MitMenschen, die ohne Profilbild aktiv sind, weil sie z.B. nicht von ihren Patienten in ihrer Freizeit identifiziert werden wollen... und die wollen bestimmt nicht veröffentlicht werden. 

     

    Leider hat der besagte Orga es nicht eingesehen (und unfreundlich und respektlos reagiert), aber ich hoffe wenigstens andere Orgas und TN ein wenig für dieses Thema zu sensibilisieren, denn am Ende macht sich nicht der Fotografierte schuldig, sondern Ihr...
     

    So lange kein Kläger, da auch kein Richter, aber wehe wenn einer mal steil geht... dann prost Mahlzeit ;-)... 

     

    Wie handhabt ihr dies auf Aktivitäten mit der Veröffentlichung der Bilder von TN? 
    Wie würdet ihr reagieren, wenn ein Kollege/Eure Tochter/Sohn auf der Arbeit Euch mitteilt er hätte Euer Partybild oder verschwitztes Jogging-Bild oder diese Schlamm-Cross-Läufe etc. in z.B. "Bild", z.B. im Playboy, auf TikTok oder Insta oder sonst wo gesehen?

    18.06.25, 17:41

Beiträge

  • 19.06.25, 13:38

     

    Uli-Uli-Uli:

    ........Und ich darf alle Bilder veröffentlichen, wo nicht eine Person hervorgehoben ist. Wenn Leute im Hintergrund sind und trotzdem klar erkennbar, ist das nicht mein Problem.....

    das meinst auch nur Du. Denn Bilder, bei denen Personen darauf zu erkennen sind, dürfen nicht einfach so veröffentlicht werden. Da nach §22 KUG (Kunsturheberrecht) gilt: 

    "Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt - fremde sichtbare Personen auf deinen Fotos, haben dies nicht!

    Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten."

     

    https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html

     

    Man könnte dich also auf Unterlassung und ggf. Schadensersatz verklagen - also besser vorher fragen oder etwaige Personenbilder verpixeln / vermeiden.

     

    Etwaige Infotafeln (z.B. öffentliche Wanderkarte) oder Naturfotos sind hiervon nicht betroffen und können natürlich per se benutzt/ veröffentlicht werden. 

     

    Also nicht überrascht sein, wenn Du mal Ärger bekommst. 

  • 19.06.25, 13:30

    Hallo Matthias,

     

    das Thema hatten wir schon einmal bei GE - s. hier: 

    Frage zu den Bildrechten

     

    Aber sicher ist es sinnvoll, dies von Zeit zu Zeit hervorzuholen ........

     

    Bei meinen Veranstaltungen werden keine Fotos von Personen veröffentlicht und wenn dies einer doch tut, werden diese sofort von mir gelöscht 😎

     

    VG

    Marion

  • Wenn ich aus allem so viel Rechtswissenschaft machen wollte wie du, Matthias, dann käme ich wahrscheinlich nicht mehr zum fotografieren! Fotografieren darf man alles! Mit dem Veröffentlichen gibt es ein paar Regeln. Wer zum Beispiel mit einer meiner anderen Gruppen auf Tour ist, erklärt mit der Anmeldung zur Tour, dass er/sie mit der Veröffentlichung einverstanden ist. Ansonsten - zu Hause bleiben!

    Und ich darf alle Bilder veröffentlichen, wo nicht eine Person hervorgehoben ist. Wenn Leute im Hintergrund sind und trotzdem klar erkennbar, ist das nicht mein Problem.

    Wenn Bilder an Firmen gegeben werden die einen Wettbewerb ausgeschrieben haben, dingen die sich immer aus, dass sie die Rechte am Bild für Werbung ect. erhalten. Und wenn ich Bilder einreiche, wo eine Person oder Personen klar den eigentliche Inhalt des Motivs bilden, dann sollte ich schon jede Person um Einverständnis fragen - und mir das sicherheitshalber auch SCHRIFTLICH bestätigen lassen!

  • 18.06.25, 21:22

    Hey Matthias, ich frage entweder, 

    • ob das öffentliche Einstellen okay ist (und sag auch, dass Bilder auf insta & Co. landen können 
    • Erkläre, dass wir Bilder in den Chat einstellen können, solange dieser noch geöffnet ist (seit einiger Zeit kann man den Chat auch noch ne gewisse Dauer nach der Aktivität nutzen)
    • Ich stelle die Bilder zwar als Beitrag ein, jedoch nur sichtbar für die TN 

    So fahre ich ganz gut. 

     

    Viele Grüße 

    Stefanie 

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