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  • Frage zu den Bildrechten

    Diskussion · 12 Beiträge · 319 Aufrufe

    Hallo

    Kennt sich jemand von Euch mit den Bildrechten aus?

    Kann man bedenkenlos die kostenlosen Bilder zB von Pixabay auf einer Plattform wie GE verwenden?

    Wie sieht es mit Infotafeln im öffentlichen Raum aus?

    Gruß  Dirk

    24.09.21, 17:50 - Zuletzt bearbeitet 24.09.21, 17:51.

Beiträge

  • 01.10.21, 19:57

    Ich denke die Sache ist einfach wenn wir mal unterscheiden zwischen Urheberrecht und Datenschutz. Das Urheberrecht schützt vor VERBREITUNG (in der Öffentlichkeit) meines Werkes. Das ist besonders bei Berufsfotografen zu respektieren. Daher sollte man kein Foto einstellen wofür man nicht die ausdrückliche Berechtigung hat. Beim Datenschutz ist es etwas anders. Da wird es juristisch binzelig. Gesichter verpixeln oder Abstand nehmen!

    Annelinde (25.09.2021 07:42):

    Ich bin zwar kein Jurist aber ich habe gehört dass wenn man dazuschreibt woher man es hat kann man das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aber man sollte zur Sicherheit doch nachfragen denn es haben auch schon Fotographen geklagt weil ihre Bilder verwendet wurden und dann gibt es noch Recht auf das eigene Bild soweit ich weiß dass man von Niemandem ohne extra Einwilligung Bilder veröffentlichen darf sonst könnte man auch verklagt werden...

  • 01.10.21, 19:30


    Die Gesetze in Deutschland kenne ich nicht aber bitte keinen Verfolgungswahn sofern das nicht ausdrücklich geschützte Bilder sind. Seht euch mal um was alleine hier und auf Facebook an Sprüchen und Bildern aus dem Internet veröffentlicht werden sowie Fotos von Gruppentreffen oder Fotos von Sehenswürdigkeiten auf denen selbstverständlich auch andere Menschen erkennbar sind ohne dass man jeden um sein Einverständnis fragen muss. Ich fühle mich auch nicht von der NSA oder Mark Zuckerberg verfolgt.

  • 01.10.21, 16:20

    Kleiner Tipp... man ließt sich die Nutzungsbedinungen auf den jeweiligen Seiten durch. 

    Bei pixabay heißt es gleich zu Beginn: 

    "Das Massenkopieren von Inhalten ist strikt untersagt sofern keine explizite Erlaubnis durch Pixabay erteilt wurde. Dies betrifft alle Inhalte auf Pixabay, inklusive der unter der Pixabay Lizenz veröffentlichten Bilder, Videos und Audio-Dateien. Die Zusammenstellung der Inhalte ist als kollektives Werk entsprechend internationaler Konventionen und Gesetze zum geistigen Eigentum urheberrechtlich geschützt."

    Quelle: https://pixabay.com/de/service/terms/ 

    Was ich aber weiß... 

    JEDER, der bei Whatsapp, Facebook und Instagramm Bilder hochlädt, erteilt Mr.Zuckerberg eine unbegrenzte Nutzung der Bilder, d.h. Mr. Zuckerberg kann mit Euren Bildern alles machen. 

    Dazu gehört z.B. auch eine Gesichtserkennungssoftware anwenden oder die Bilder für Marketingzwecke verwenden... und ich glaube sogar auch an Dritte weiterverkaufen. 

    Ich würde hier und auf Social Media oder eigene Webseite NUR eigene Fotos nutzen. 

  • 29.09.21, 17:38

    Die Bilder von Pixabay kannst Du meiner Meinung nach nutzen, d.h. in einer anderen Plattform reinstellen - schreiben sie ja selbst auf ihrer Webseite - https://pixabay.com/service/faq/

    Sonst ist es so, dass Du Deine privaten Bilder, bei denen Personen darauf zu erkennen sind, nicht einfach so veröffentlichen solltest. Denn nach §22 KUG (Kunsturheberrecht) gilt: 

    "Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten."

    https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html

    Man könnte dich also auf Unterlassung und ggf. Schadensersatz verklagen - also besser vorher fragen oder etwaige Personenbilder verpixeln / vermeiden.

    Etwaige Infotafeln (z.B. öffentliche Wanderkarte) oder Naturfotos sind hiervon nicht betroffen und können natürlich per se benutzt/ veröffentlicht werden. 

    Das gilt zumindest für Deutschland; in Österreich ist es vielleicht anders, das weiß ich nicht. 

  • 29.09.21, 16:07 - Zuletzt bearbeitet 29.09.21, 16:09.

    Ungefragt Bilder zu veröffentlichen ist nicht gestattet. Also immer erst fragen und eine Erlaubnis einholen.

    In den meisten Fällen versuche ich, dass die Personen nicht zu erkennen sind. Bei der Verwendung meines Profilbildes musste ich einen festgelegten Zeitraum warten, bis ich es für andere Zwecke, als des ursprünglichen Zweckes verwenden durfte.

    Wenn Bilder von anderen Webseiten genutzt werden sollen, dann ist es auch erforderlich sich zu informieren, ob die Betreiber es zulassen.

    Also vor der Veröffentlichung immer um Erlaubnis fragen erspart eine Menge Ärger.

    Mir gelingt es auch nicht immer. Und muss noch bei dem ein oder anderen Bild nachfragen.

    https://www.ra-himburg-berlin.de/fotorecht/faq/1210-darf-man-fremde-bilder-f%C3%BCr-private-zwecke-nutzen.html

    https://www.urheberrecht.de/bilder/

  • 29.09.21, 15:52 - Zuletzt bearbeitet 29.09.21, 15:54.


    Wie schaut es bei dem Thema "Bildrechte" bei Film- oder Konzertplakaten / Logos aus? Darf man bei Aktivitäten die über diese Plattform organisiert werden Filmplakate / Logos verwenden? Aktuell sehe ich z.B. einige Kino-Aktivitäten, die den Schriftzug / Logo des neuen James Bond Films verwenden. Ist das bildrechtlich/urheberrechtlich gesehen OK?

  • 25.09.21, 20:16
    ✗ Dieser Inhalt wurde von Bir_git wieder gelöscht.
  • 25.09.21, 20:12

    Hallo

    vielen Dank für Eure Infos

    🙂👏

    Gruß Dirk

  • 25.09.21, 13:20

    Fotografieren kann man wohl alles für den privaten Gebrauch. Ausnahmen z.B. wenn es das Hausrecht untersagt. 

    DirkB (24.09.2021 17:50):

    Hallo

    Kennt sich jemand von Euch mit den Bildrechten aus?

    Kann man bedenkenlos die kostenlosen Bilder zB von Pixabay auf einer Plattform wie GE verwenden?

    Wie sieht es mit Infotafeln im öffentlichen Raum aus?

    Gruß  Dirk

    DirkB (24.09.2021 17:50):

    Hallo

    Kennt sich jemand von Euch mit den Bildrechten aus?

    Kann man bedenkenlos die kostenlosen Bilder zB von Pixabay auf einer Plattform wie GE verwenden?

    Wie sieht es mit Infotafeln im öffentlichen Raum aus?

    Gruß  Dirk

  • 25.09.21, 12:28 - Zuletzt bearbeitet 25.09.21, 12:42.

    Als Privatperson darf man an öffentlichen Orten natürlich fotografieren und auch ungefragt Fotos veröffentlichen auf denen Menschen erkennbar sind wenn das "bei objektiver Betrachtung" keine diskriminierende Situation darstellt. Da spricht weder die EU-DSGV, noch Datenschutzgesetz oder Urheberrechtsgesetz dagegen. Gesunder Menschenverstand ist halt gefragt und wenn jemand aus irgendwelchen Gründen auf Fotos von Gruppentreffen nicht gesehen werden möchte, kann man es dem Fotografen ja sagen.

  • 25.09.21, 11:16

    Ich hab noch mal in den FAQ von Pixabay nachgesehen.

    "Was ist Pixabay?

    Pixabay ist eine kreative Community, die Bilder und Videos frei von Urheberrechten mit anderen teilt. Alle Inhalte werden unter der Pixabay Lizenz veröffentlicht, was eine sichere Verwendung selbst für kommerzielle Zwecke ermöglicht. Eine Quellenangabe ist freiwillig.

    Dürfen Bilder von Pixabay auf Facebook und in anderen sozialen Netzwerken verwendet werden?

    Ja, die Bilder dürfen auf sozialen Netzwerken eingesetzt werden."

  • 25.09.21, 07:42

    Ich bin zwar kein Jurist aber ich habe gehört dass wenn man dazuschreibt woher man es hat kann man das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aber man sollte zur Sicherheit doch nachfragen denn es haben auch schon Fotographen geklagt weil ihre Bilder verwendet wurden und dann gibt es noch Recht auf das eigene Bild soweit ich weiß dass man von Niemandem ohne extra Einwilligung Bilder veröffentlichen darf sonst könnte man auch verklagt werden...

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