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  • Hast du gewusst ...... ???!!!!

    Diskussion · 690 Beiträge · 16 Gefällt mir · 9.922 Aufrufe

    immer wieder erfahre ich Dinge, die vielleicht auch für andere interesant sein könnten. Geht`s Euch auch so?

    Wär super, wenn wir hier den Platz benutzen könnten, um uns gegenseitig auf Dinge aufmerksam zu machen, die evt nicht beim Tratschen erwähnt werden.......

    30.05.19, 06:22 - Zuletzt bearbeitet 30.05.19, 06:23.

Beiträge

  • Michael (10.01.2021 23:46):


    Bin erst jetzt in die Diskussion eingestiegen aber dass man erst einen Vertrag unterschreiben muss dass der Sex einvernehmlich war und was er alles beinhalten darf, ist nur mehr lächerlich. Bei uns gilt einstweilen noch die Unschuldsvermutung, jeder ist unschuldig bis seine Schuld bewiesen ist und nicht umgekehrt dass man seine Unschuld beweisen muss. Was im privaten Schlafzimmer passiert ist, kann man trotz Vertrag nicht beweisen.


    Das ist die übliche seltsame Argumentationsweise, die auch im rechten Lager sehr gängig ist. Man ûbertreibt einen Sachverhalt ("Vertrag unterschreiben") und hangelt sich dann an Hand der Ûbertreibung weiter. Weils zu normalem differenzierten Verständnis nicht reicht

    Also auch wenn es eines Deiner Spezialthemen ist, bist Du anscheinend intellektuell auch nach zig "gesprächen" über das thema nicht in der Lage, es zu verstehen.

    Also es liegt nicht an den Gesetzen, den gesellschaftlichen Entwicklungen o.ä. sondern an Deiner Dummheit.

  • 17.01.21, 12:59

    Hast Du gewußt   ......

    Daß ab sofort der Großteil aller Gehsteige in Österreich unbenutzbar geworden ist?

    Du kannst schließlich nicht vorhersehen, ob und wann Dir jemand entgegenkommt.

    Auf allen Gehwegen, die weniger als 3 Meter breit sind, kannst Du keine 2 Meter Abstand einhalten, und überall kannst Du auch nicht so einfach auf die Straße rausrennen.

    Jeder Polizist, der boshaft und schadenfroh ist, weil ihm der große Bruder immer seinen Teddybären weggenommen hat, kann Dich jederzeit bestrafen.

    Und der immer schon übelwollende Nachbar kann Dich jederzeit anzeigen.

    So nebenbei sind damit alle Demonstrationen praktisch undurchführbar geworden.

    Das wird doch wohl kein Zufall sein.

  • 13.01.21, 09:14


    ... dass sich seit 01.01.2021 die "Drohnengesetze" ... d.h. die Regelung für Quadcopter geändert haben? Für ALLE Quadcopterflüge (auch mit QCs unter 250g) ist jetzt eine "Prüfung" erforderlich. Auch Kinder dürfen mit QCs nurmehr spielen, wenn der QC gekennzeichnet ist und das Kind von einer berechtigen Begleitperson überwacht wird.

    Für ältere QCs gilt für die Kennzeichung eine Übergangsfrist bist April 2021.

    Die Prüfung (vor allem für semiprofessionelle und professionele QC Flüge) sollte recht schnell abgelegt werden, nicht nur um dem Gesetz Genüge zu tun, sondern auch, da sie ggf. in kürzerer Zeit auch gebührenpflichtig werden könnte.

  • 12.01.21, 08:22

    Maria (12.01.2021 05:52):

    Alfred, 

    du hast dich hier, öffentlich, von Anfang an über ein Gesetz zum Schutz von Vergewaltigungsopfer lustig gemacht. ("Faschingsscherz") 

    Nun, das ist dein Verständnis. Ich habe mich darüber lustig gemacht, dass es nach diesen Gesetzen notwendig ist, sich einvernehmlichen Sex schriftlich oder per Videobeweis bestätigen zu lassen.

    Alleine bei diesen Eröffnungsworten war klar, dass eine sachliche ernsthafte Diskussion nicht möglich sein wird. Ich wollte es aber nicht so kommentarlos stehen lassen. 

    Ah ja. Es war auch nie eine "ernsthafte" Diskussion angedacht, sondern nur das Aufmerksam machen für Männer, welche Regelungen es gibt und dass man hier aufpassen muss.

    Ich hatte vorher schon einmal von diesem Gesetz gehört, aber mich nun etwas in dieses Thema eingelesen.... Unter anderem auch diesen "Fakten und Mythenceck“ auf der Seite von Amnesty International gefunden, der zufälligerweise genau deine Themen behandelt. 

    Ich habe auch vor längerer Zeit von diesem Gesetz gehört. Und bereits damals dagegen gesprochen und es überzogen gefunden ... nur leider halt mit mäßigem Erfolg.

    ... Das Prinzip «in dubio pro reo» («im Zweifel für den Angeklagten») wird nicht angetastet. Bleiben Zweifel am Tathergang, wird der/die Beschuldigte freigesprochen..... 

    https://www.amnesty.ch/de/themen/frauenrechte/sexuelle-gewalt/dok/2019/fakten-und-mythen-zur-einwilligung-im-sexualstrafrecht

    Und ja, genau das wird unter anderem ja auch die geringen Verurteilungszahlen erklären ... weil die Richter eben keine sicheren Ureteile fällen können. Nur Statistik ist die eine Sache. Die andere Sache ist, dass es im Einzelfall trotzedem ein Fehlurteil geben kann. Gerade dann, wenn eben ein Richter einen Bias in irgendeine Richtung hat.

    Natürlich hat auch dieses Gesetz, so wie jedes Gesetz seine Schwachstellen, aber, auch hier wieder, wenn man nachliest, es wird daran gearbeitet und es hat schon seinen Sinn, besonders, da das Gesetz nur aussagt:

    “ Nur wenn beide zustimmen, ist es einvernehmlich".

    Ich finde diese Aussage gut und richtig! 

    Natürlich, darin lieg auch nicht das Problem, und das sollte ja eine Selbstverständlichkeit sein. Wobei das eben im Rahmen mancher Spielchen nicht gegeben ist.

    Nur wird's eben im Falle der Beschuldigung ein Problem in der Beweisführung, dass es einvernehmlich war.

  • 12.01.21, 05:52

    Alfred, 

    du hast dich hier, öffentlich, von Anfang an über ein Gesetz zum Schutz von Vergewaltigungsopfer lustig gemacht. ("Faschingsscherz") 

    Alleine bei diesen Eröffnungsworten war klar, dass eine sachliche ernsthafte Diskussion nicht möglich sein wird. Ich wollte es aber nicht so kommentarlos stehen lassen. 

    Ich hatte vorher schon einmal von diesem Gesetz gehört, aber mich nun etwas in dieses Thema eingelesen.... Unter anderem auch diesen "Fakten und Mythenceck“ auf der Seite von Amnesty International gefunden, der zufälligerweise genau deine Themen behandelt. 

    ... Das Prinzip «in dubio pro reo» («im Zweifel für den Angeklagten») wird nicht angetastet. Bleiben Zweifel am Tathergang, wird der/die Beschuldigte freigesprochen..... 

    https://www.amnesty.ch/de/themen/frauenrechte/sexuelle-gewalt/dok/2019/fakten-und-mythen-zur-einwilligung-im-sexualstrafrecht

    Natürlich hat auch dieses Gesetz, so wie jedes Gesetz seine Schwachstellen, aber, auch hier wieder, wenn man nachliest, es wird daran gearbeitet und es hat schon seinen Sinn, besonders, da das Gesetz nur aussagt: 

    “ Nur wenn beide zustimmen, ist es einvernehmlich".

    Ich finde diese Aussage gut und richtig! 

  • 11.01.21, 19:28

    Maria (11.01.2021 10:49):

    Alfred (11.01.2021 10:26):

    Michael (11.01.2021 10:00):

    Maria (11.01.2021 03:46):

    @ Michael 

    Wenn es zu einer Anzeige wegen Vergewaltigung kommt, auch bei einer falschen Anzeige, müssen sowieso die Richter entscheiden, vorausgesetzt der Fall kommt vor Gericht.

    Bisher war die Gesetzeslage in Dänemark aber so:

    Bis jetzt musste sich die Frau aktiv wehren und auch öfters "Nein" sagen.

    Das Problem bei dieser Gesetzeslage war aber, dass Vergewaltigungopfer sich manchmal nicht aktiv wehren trauten, oder in einer Art Schockzustand alles über sich ergehen ließen. 

    Das neue Gesetz sagt nun aus:

    .... Das dänische Parlament verabschiedete am 17. Dezember 2020 ein Gesetz, das endlich anerkennt, was selbstverständlich sein sollte: Sex ohne Zustimmung ist eine Vergewaltigung....

    Von einer schriftlichen Einverständnis Erklärung ist keine Rede, bloßes Mittun zählt als Zustimmung.

    (Entsprechende links dazu, weiter unten) 

    Das ist doch graue Theorie, wie soll man denn eine Vergewaltigung erkennen und beweisen können wenn sich die Frau nicht wehrt....außer sie ist mit einer Waffe bedroht oder mit ko - Tropfen betäubt worden ? Da könnte ja jede unzufriedene Frau nachträglich behaupten vergewaltigt worden zu sein. Eine gewisse Eigenverantwortung hat man schon noch, Polizei und Justiz kann nicht alles regeln.

    @Maria

    Und woher soll der Richter wissen, ob Sie jetzt mitgetan hat oder nicht? Der EInzige der es bezeugen könnte ist der Beschuldigte.

    @Michael

    Na ja, so grau ist die Theorie nicht, weil Du natürlich jederzeit beschuldigt werden könntest. In Österreich vielleicht nicht so schlimm, so lange man keine Rachegelüste herausfordert. Aber in anderen Ländern (Arbeit, Urlaub) kann das dann echt zum Problem werden. Denn die Verurteilung nach dem Strafgesetz ist natürlich das Eine, aber die Privatklage auf Schmerzensgeld im Falle einer Verurteilung dann die andere. Kann in manchen Ländern ein Geschäftsmodell sein.

    Fakt ist ... beweisbar ist praktisch nichts, . Also ein vitales Risiko falsch verurteilt zu werden, wenn man keinen Beleg hat dass der Sex einvernehmlich war.


    Hier sieht man schon den 1. Denkfehler...

    Da könnte ja jede unzufriedene Frau nachträglich behaupten... 

    Natürlich kann sie, aber diese Vermutung ist schon mal eine Schuldzuweisung. Die Frau muss ja lügen.

    Warum sollte das eine Schuldzuweisung sein? Es geht darum, DASS die Frau lügen kann, nicht, dass sie es per se tut. Und wie sogar relativ viele Frauen agieren können, sieht man ja beim Thema Alimente und Unterhalt sowie Kinderzeiten.

    Also was ist mit den vielzitierten Satz hier

    "jemand ist so lange unschuldig.... 

    Achso gilt nicht für die Frau 

    Es geht in den Gesetzen nie um eine Schuld der Frau, sondern nur um eine per se Schuld des Mannes.

    Hier dann der 2. Denkfehler... 

    passenden Richter(in)

    = der Richter ist inkompetent

    Auch das ist dein eigenes Kopfkino. Hat niemand behauptet. Es gibt allerdings Richter, die nicht so ganz unvoreingenommen entscheiden. Was für den Mann dann bedeuten kann, bis zur Berufungsverhandlung im Gefängnis zu sitzen. Was wiederum bedeutet, dass er seinen Job los ist, und wahrecheinlich auch viel seines sozialen Umfelds verliert.

    Der persönliche Seitenhieb auf das (in) natürlich 😉

    Natürlich. Richterinnern die selber ein Missbrauchserleben gehabt haben, entscheiden halt mal leichter gegen den Mann. Bzw. verhängen höhere Strafen.

    Hier dann geht's genauso unüberlegt weiter... 

    Sondern der Beklagte muss seine Unschuld beweisen

    Die Klagende muss genauso beweisen, dass sie die Wahrheit sagt. Also sie kann auch nicht einfach was daher sagen, spätestens wenn eine Frau das mind. 2x hinter einander tun sollte, wird ein Richter hellhörig und die Richter verstehen schon was von ihrem Amt, denn sonst wären sie keine Richter (mehr). 

    Falsch. Durch die gesetzliche Beweisumkehr muss der Beschuldigte beweisen, dass er unschuldig ist. Die Frau muss gar nichts beweisen, sie beschuldigt einfach. Die Befragung führt ein Staatsanwalt der dann ja auch vor Gericht die Anklage vertritt.

    Und hier ebenso... 

    ... und oft genug wird halt doch zugunsten von Frauen entschieden

    Kommentare (sogar mit Quellenangaben) die ich angeführt habe, werden sowieso nicht vollständig gelesen, denn sonst wüsste man, dass in Dänemark nicht einmal 10% der Anzeigen zu einer Verurteilung führen... also weit davon entfernt, von "oft", das richtige Wort wäre selten, fast nie, ganz wenig usw. 

    Du scheinst wirklich in deiner eigenen geistigen Welt zu leben, oder hast einfach meine Kommentare dazu nicht gelesen. In Österreich sind es etwa 12% ... ein guter Schnitt, weil den Tätern, ausser sie sind innehalb der Famile und haben keine Druckmittel um eine Identifikation zu verhindern, kaum habhaft geworden werden kann.

    Aber eh wurscht, nachdem ich mehrmals erklärt habe, ein schriftlicher Wisch ist nicht nötig und das jetzt anscheinend auch schon angekommen ist, könnte ich genauso hier rhabarber rhabarber rhabarber schreiben.🙄

    Ja, Du erklärst immer diene Gedankenwelt ... es gibt halt auch noch andere ....

    Aber egal, lassen wir's, das wird nichts mehr.

  • 11.01.21, 10:49

    Alfred (11.01.2021 10:26):

    Michael (11.01.2021 10:00):

    Maria (11.01.2021 03:46):

    @ Michael 

    Wenn es zu einer Anzeige wegen Vergewaltigung kommt, auch bei einer falschen Anzeige, müssen sowieso die Richter entscheiden, vorausgesetzt der Fall kommt vor Gericht.

    Bisher war die Gesetzeslage in Dänemark aber so:

    Bis jetzt musste sich die Frau aktiv wehren und auch öfters "Nein" sagen.

    Das Problem bei dieser Gesetzeslage war aber, dass Vergewaltigungopfer sich manchmal nicht aktiv wehren trauten, oder in einer Art Schockzustand alles über sich ergehen ließen. 

    Das neue Gesetz sagt nun aus:

    .... Das dänische Parlament verabschiedete am 17. Dezember 2020 ein Gesetz, das endlich anerkennt, was selbstverständlich sein sollte: Sex ohne Zustimmung ist eine Vergewaltigung....

    Von einer schriftlichen Einverständnis Erklärung ist keine Rede, bloßes Mittun zählt als Zustimmung.

    (Entsprechende links dazu, weiter unten) 

    Das ist doch graue Theorie, wie soll man denn eine Vergewaltigung erkennen und beweisen können wenn sich die Frau nicht wehrt....außer sie ist mit einer Waffe bedroht oder mit ko - Tropfen betäubt worden ? Da könnte ja jede unzufriedene Frau nachträglich behaupten vergewaltigt worden zu sein. Eine gewisse Eigenverantwortung hat man schon noch, Polizei und Justiz kann nicht alles regeln.

    @Maria

    Und woher soll der Richter wissen, ob Sie jetzt mitgetan hat oder nicht? Der EInzige der es bezeugen könnte ist der Beschuldigte.

    @Michael

    Na ja, so grau ist die Theorie nicht, weil Du natürlich jederzeit beschuldigt werden könntest. In Österreich vielleicht nicht so schlimm, so lange man keine Rachegelüste herausfordert. Aber in anderen Ländern (Arbeit, Urlaub) kann das dann echt zum Problem werden. Denn die Verurteilung nach dem Strafgesetz ist natürlich das Eine, aber die Privatklage auf Schmerzensgeld im Falle einer Verurteilung dann die andere. Kann in manchen Ländern ein Geschäftsmodell sein.

    Fakt ist ... beweisbar ist praktisch nichts, . Also ein vitales Risiko falsch verurteilt zu werden, wenn man keinen Beleg hat dass der Sex einvernehmlich war.


    Hier sieht man schon den 1. Denkfehler...

    Da könnte ja jede unzufriedene Frau nachträglich behaupten... 

    Natürlich kann sie, aber diese Vermutung ist schon mal eine Schuldzuweisung. Die Frau muss ja lügen.

    Also was ist mit den vielzitierten Satz hier

    "jemand ist so lange unschuldig.... 

    Achso gilt nicht für die Frau 

    Hier dann der 2. Denkfehler... 

    passenden Richter(in)

    = der Richter ist inkompetent

    Der persönliche Seitenhieb auf das (in) natürlich 😉

    Hier dann geht's genauso unüberlegt weiter... 

    Sondern der Beklagte muss seine Unschuld beweisen

    Die Klagende muss genauso beweisen, dass sie die Wahrheit sagt. Also sie kann auch nicht einfach was daher sagen, spätestens wenn eine Frau das mind. 2x hinter einander tun sollte, wird ein Richter hellhörig und die Richter verstehen schon was von ihrem Amt, denn sonst wären sie keine Richter (mehr). 

    Und hier ebenso... 

    ... und oft genug wird halt doch zugunsten von Frauen entschieden

    Kommentare (sogar mit Quellenangaben) die ich angeführt habe, werden sowieso nicht vollständig gelesen, denn sonst wüsste man, dass in Dänemark nicht einmal 10% der Anzeigen zu einer Verurteilung führen... also weit davon entfernt, von "oft", das richtige Wort wäre selten, fast nie, ganz wenig usw. 

    Aber eh wurscht, nachdem ich mehrmals erklärt habe, ein schriftlicher Wisch ist nicht nötig und das jetzt anscheinend auch schon angekommen ist, könnte ich genauso hier rhabarber rhabarber rhabarber schreiben.🙄

  • 11.01.21, 10:26

    Michael (11.01.2021 10:00):

    Maria (11.01.2021 03:46):

    @ Michael 

    Wenn es zu einer Anzeige wegen Vergewaltigung kommt, auch bei einer falschen Anzeige, müssen sowieso die Richter entscheiden, vorausgesetzt der Fall kommt vor Gericht.

    Bisher war die Gesetzeslage in Dänemark aber so:

    Bis jetzt musste sich die Frau aktiv wehren und auch öfters "Nein" sagen.

    Das Problem bei dieser Gesetzeslage war aber, dass Vergewaltigungopfer sich manchmal nicht aktiv wehren trauten, oder in einer Art Schockzustand alles über sich ergehen ließen. 

    Das neue Gesetz sagt nun aus:

    .... Das dänische Parlament verabschiedete am 17. Dezember 2020 ein Gesetz, das endlich anerkennt, was selbstverständlich sein sollte: Sex ohne Zustimmung ist eine Vergewaltigung....

    Von einer schriftlichen Einverständnis Erklärung ist keine Rede, bloßes Mittun zählt als Zustimmung.

    (Entsprechende links dazu, weiter unten) 

    Das ist doch graue Theorie, wie soll man denn eine Vergewaltigung erkennen und beweisen können wenn sich die Frau nicht wehrt....außer sie ist mit einer Waffe bedroht oder mit ko - Tropfen betäubt worden ? Da könnte ja jede unzufriedene Frau nachträglich behaupten vergewaltigt worden zu sein. Eine gewisse Eigenverantwortung hat man schon noch, Polizei und Justiz kann nicht alles regeln.

    @Maria

    Und woher soll der Richter wissen, ob Sie jetzt mitgetan hat oder nicht? Der EInzige der es bezeugen könnte ist der Beschuldigte.

    @Michael

    Na ja, so grau ist die Theorie nicht, weil Du natürlich jederzeit beschuldigt werden könntest. In Österreich vielleicht nicht so schlimm, so lange man keine Rachegelüste herausfordert. Aber in anderen Ländern (Arbeit, Urlaub) kann das dann echt zum Problem werden. Denn die Verurteilung nach dem Strafgesetz ist natürlich das Eine, aber die Privatklage auf Schmerzensgeld im Falle einer Verurteilung dann die andere. Kann in manchen Ländern ein Geschäftsmodell sein.

    Fakt ist ... beweisbar ist praktisch nichts, und oft genug wird halt doch zugunsten von Frauen entschieden. Also ein vitales Risiko falsch verurteilt zu werden, wenn man keinen Beleg hat dass der Sex einvernehmlich war.

  • 11.01.21, 10:00 - Zuletzt bearbeitet 11.01.21, 10:27.

    Maria (11.01.2021 03:46):

    @ Michael 

    Wenn es zu einer Anzeige wegen Vergewaltigung kommt, auch bei einer falschen Anzeige, müssen sowieso die Richter entscheiden, vorausgesetzt der Fall kommt vor Gericht.

    Bisher war die Gesetzeslage in Dänemark aber so:

    Bis jetzt musste sich die Frau aktiv wehren und auch öfters "Nein" sagen.

    Das Problem bei dieser Gesetzeslage war aber, dass Vergewaltigungopfer sich manchmal nicht aktiv wehren trauten, oder in einer Art Schockzustand alles über sich ergehen ließen. 

    Das neue Gesetz sagt nun aus:

    .... Das dänische Parlament verabschiedete am 17. Dezember 2020 ein Gesetz, das endlich anerkennt, was selbstverständlich sein sollte: Sex ohne Zustimmung ist eine Vergewaltigung....

    Von einer schriftlichen Einverständnis Erklärung ist keine Rede, bloßes Mittun zählt als Zustimmung.

    (Entsprechende links dazu, weiter unten) 

    Das ist doch graue Theorie, wie soll man denn eine Vergewaltigung erkennen und beweisen können wenn sich die Frau nicht wehrt....außer sie ist mit einer Waffe bedroht oder mit ko - Tropfen betäubt worden ? Da könnte ja jede unzufriedene Frau nachträglich behaupten vergewaltigt worden zu sein. Eine gewisse Eigenverantwortung hat man schon noch, Polizei und Justiz können nicht alles regeln.

  • 11.01.21, 09:16

    Michael (10.01.2021 23:46):


    Bin erst jetzt in die Diskussion eingestiegen aber dass man erst einen Vertrag unterschreiben muss dass der Sex einvernehmlich war und was er alles beinhalten darf, ist nur mehr lächerlich. Bei uns gilt einstweilen noch die Unschuldsvermutung, jeder ist unschuldig bis seine Schuld bewiesen ist und nicht umgekehrt dass man seine Unschuld beweisen muss. Was im privaten Schlafzimmer passiert ist, kann man trotz Vertrag nicht beweisen.

    Genau das ist der Denkfehler. Denn durch diese Abkehr vom römischen Recht und damit von der Verpflichtung zum Beweises der Schuld gibt es keine Unschuldsvermutung mehr. Sondern der Beklagte muss seine Unschuld beweisen. Und das ist in einem Bereich in dem es kaum Beweismaterial gibt immer ein Problem. Deshalb war ja die alte Gesetzeslage so, dass die Unschuldsvermutung gilt, und die Schuld durch eindeutige Indizien wie eben (Abwehr)Verletzungen oder zumindest blaue Flecke (Festhalten) nachgewiesen werden musste. Mit Ausnahme von Drogen, die sich eben bei rechtzeitiger Anzeige aber medizinisch nachweisen lassen.

    Voraussetzung war daher immer eine medizinische Untersuchung. Dass die reine Beschuldigung ohne Beweiskraft jedem eine Menge Scherereien machen kann ist im Strafrecht zwar nicht ganz neu, aber eine potentielle Verurteilung ohne Beweise sehr wohl. Und dann brauchst nur einen passenden Richter(in) haben ....

  • 11.01.21, 08:21


    Wusstest Du schon ...

    ... dass ab 01.07.2021 alle Waren aus China, unabhängig vom Warenwert INKLUSIVE Portokosten (was ganz unübliche Praxis ist) ohne jeden Freibetrag verzollt werden müssen?

    Betroffen sind davon natürlich nicht nur Plattformen wie Wish oder Banggood etc., sondern auch z.B. jene Anbieter bei Amazon, die direkt aus China versenden. D.h. hier heisst es einmal bei der bei Amazon eh schon schlechten Portoangabe zusätzlich aufzupassen.

    Konkret bedeutet das, dass die meisten Waren aus China etwa um 25% teurer werden. Zudem steht zu vermuten, dass es möglicherweise auch eine Bearbeitungsgebühr geben wird, da diese verrückte Maßnahme sonst ggf. zu erhöhten Kosten beim Zoll führen wird (viele Bestellungen sind nur ein paar €, deswegen gibt's in der Regel einen Zollfreibetrag), um hier keine unnötigen Kosten zu verursachen.

    Ich gehe zwar davon aus, dass die Chinesen sehr schnell eine Umgehung finden werden um es dem Kunden leichter zu machen, trotzdem werden sich die Preise natürlich erhöhen. Also wer noch etwas bestellen will ... möglichst bis etwa 2 Monate vor dem Stichtag um nicht doch hineinzufallen.

    Wir sollen bei einheimischen Händlern einkaufen. Tatsache ist jedoch, dass in vielen Bereichen Chinaware zu überhöhten Preisen verkauft wird (etwa 300-1000% Aufschlag gegenüber den chinesischen Preisen), und dann meistens noch vielfach nur von deutschen Händlern, wo wir nach Österreich mindestens um die 9-20€ Portokosten haben.

  • 11.01.21, 08:08

    Maria (11.01.2021 04:14):

    Das dänische Justizministerium schätzt, dass in Dänemark jedes Jahr circa 11’400 Frauen Opfer einer Vergewaltigung oder versuchten Vergewaltigung werden. Gemäss Untersuchungen der University of Southern Denmark ist die Dunkelziffer bedeutend höher. Die tatsächliche Zahl könnte 2017 bei 24’000 Vergewaltigungen gelegen haben. 2019 wurden jedoch nur 1017 Vergewaltigungen bei der Polizei angezeigt, von denen wiederum bloss 79 zu einer Verurteilung führten.

    Entsprechende Links weiter unten.

    Na ja, dann hat eher das dänische Justizsystem oder die Exekutive ein Problem. Entweder erwischen sie zu wenige Täter (was halt in einem Land mit dünner besiedelten Regionen leichter ist), oder das Justizsystem hat ein Problem. Wage ich nicht zu beurteilen, weil ich die dänischen Verhältnisse nicht kenne, und Statistiken in dänisch nicht lesen kann.

    Es ist halt immer wieder dieses "könnte". 11.400 ist eine reale statistische Zahl, und verglichen mit Österech müsste es daraus etwa 120-130 Verurteilungen geben. Dass es die nicht gibt, deutet halt in dem Fall auf ein systemisches Problem hin, das aber durch schlechte Gesetze auch nicht zu beheben ist.

  • 11.01.21, 04:14

    Das dänische Justizministerium schätzt, dass in Dänemark jedes Jahr circa 11’400 Frauen Opfer einer Vergewaltigung oder versuchten Vergewaltigung werden. Gemäss Untersuchungen der University of Southern Denmark ist die Dunkelziffer bedeutend höher. Die tatsächliche Zahl könnte 2017 bei 24’000 Vergewaltigungen gelegen haben. 2019 wurden jedoch nur 1017 Vergewaltigungen bei der Polizei angezeigt, von denen wiederum bloss 79 zu einer Verurteilung führten.

    Entsprechende Links weiter unten.

  • 11.01.21, 03:46

    @ Michael 

    Wenn es zu einer Anzeige wegen Vergewaltigung kommt, auch bei einer falschen Anzeige, müssen sowieso die Richter entscheiden, vorausgesetzt der Fall kommt vor Gericht.

    Bisher war die Gesetzeslage in Dänemark aber so:

    Bis jetzt musste sich die Frau aktiv wehren und auch öfters "Nein" sagen.

    Das Problem bei dieser Gesetzeslage war aber, dass Vergewaltigungopfer sich manchmal nicht aktiv wehren trauten, oder in einer Art Schockzustand alles über sich ergehen ließen. 

    Das neue Gesetz sagt nun aus:

    .... Das dänische Parlament verabschiedete am 17. Dezember 2020 ein Gesetz, das endlich anerkennt, was selbstverständlich sein sollte: Sex ohne Zustimmung ist eine Vergewaltigung....

    Von einer schriftlichen Einverständnis Erklärung ist keine Rede, bloßes Mittun zählt als Zustimmung.

    (Entsprechende links dazu, weiter unten) 

  • 10.01.21, 23:46 - Zuletzt bearbeitet 10.01.21, 23:49.


    Bin erst jetzt in die Diskussion eingestiegen aber dass man erst einen Vertrag unterschreiben muss dass der Sex einvernehmlich war und was er alles beinhalten darf, ist nur mehr lächerlich. Bei uns gilt einstweilen noch die Unschuldsvermutung, jeder ist unschuldig bis seine Schuld bewiesen ist und nicht umgekehrt dass man seine Unschuld beweisen muss. Was im privaten Schlafzimmer passiert ist, kann man trotz Vertrag nicht beweisen.

  • 10.01.21, 23:28

    Maria (10.01.2021 13:53):

    Schau Alfred, dein Problem ist, dass du jetzt fürchtet dass viele Männer zu Unrecht jetzt verurteilt werden und du versuchst, dieses Thema als Faschingsscherz hier mehr schlecht als recht zu deklarieren.

    Kein Mensch wird einfach so verurteilt, wegen einer reinen Beschuldigung. Da gibt es erst einmal eine Anzeige, dann nehmen sich hoffentlich die Beteiligten einen Anwalt, dann kommt es vielleicht zu einer Verhandlung und dann spricht der Richter nach besten Wissen und Gewissen erst sein Urteil. 

    Denn Hintergrund zu dieses Gesetzes, nämlich dass von geschätzten 24.000 Vergewaltigungen es nur in NEUNUNZIEBZIG! (79) Fällen zu Verurteilungen kam, in den skandinavischen Ländern sowieso sehr nachlässig mit Vergewaltigungopfer umgegangen wurde/wird, interessiert dich aber anscheinend überhaupt nicht.

    Für mich bringt eine Diskussion an diesem Punkt, mit deiner Einstellung, nichts mehr.

    Na ja, für dich bringen anscheinend öfter Diskussionen nichts mehr, wenn sie nicht deine Einstellung widerspiegeln. Aber in dem Fall kann's dir ja egal sein, denn Du bist ja davon nicht betroffen, sondern eigentlich nur Nutznieserin dieser sexistischen Gesetze.

    Genau das hatte ich auch geschrieben, dass man sehen wird, welche langfristigen Auswirkungen dieses Gesetz tatsächlich hat. Wobei man natürlich nie wissen wird, welche Leute hier zurecht oder zu unrecht verurteilt wurden ... sie sind halt verurteilt.

    Und wer hat diese 24.000 Vergewaltigungen "geschätzt"? Für welchen Zeitraum? Spannend wäre eher, wie viele davon angezeigt wurden. Und wie viele tatsächlich mit Beweismaterial hinterlegt waren.

    Das Hauptproblem bei Vergewaltgungen ist nach wie vor, dass die meisten aus persönlichen oder familiären Gründen gar nicht angezeigt werden.

    In Österreich werden im Jahr durchschnittlich um die 800-900 Vergewaltigungen angezeigt. Eine Anzeige bedeutet jedoch noch nicht, dass der Täter auch erwischt wird. Gerade bei den Anzeigen gegen Ausländer ist da der Erfolg eher geringer. Insgesamt gibt es aus diesen Anzeigen um die 100+ Verurteilungen (Kriminalstatistik 2018).

    Lt. Prävalenzstatistik 2011 haben 8.8% der befragten Frauen angezeigt, was in etwa auf eine Dunkelziffer von etwa 8000-9000 Fällen schließen ließe (allerdings ist die Anzahl der befragten nur 100, insofern also eine nicht wirklich signifikante Stichprobe).

    Sei's wie es sei ... was Du anscheinend noch immer nicht verstanden hast, dass es mir nicht darum geht, Vergewaltigungen in irgendeiner Form zu rechtfertigen oder Täter zu schützen. Sondern lediglich darum, auf diese Gesetzeslage aufmerksam zu machen, und auf den eher witzigen Umstand, dass man eben für eine Beweisführung ein von der Frau unterschriebenes Dokument brauchen würde.

  • 10.01.21, 13:53

    Schau Alfred, dein Problem ist, dass du jetzt fürchtet dass viele Männer zu Unrecht jetzt verurteilt werden und du versuchst, dieses Thema als Faschingsscherz hier mehr schlecht als recht zu deklarieren.

    Kein Mensch wird einfach so verurteilt, wegen einer reinen Beschuldigung. Da gibt es erst einmal eine Anzeige, dann nehmen sich hoffentlich die Beteiligten einen Anwalt, dann kommt es vielleicht zu einer Verhandlung und dann spricht der Richter nach besten Wissen und Gewissen erst sein Urteil. 

    Denn Hintergrund zu dieses Gesetzes, nämlich dass von geschätzten 24.000 Vergewaltigungen es nur in NEUNUNZIEBZIG! (79) Fällen zu Verurteilungen kam, in den skandinavischen Ländern sowieso sehr nachlässig mit Vergewaltigungopfer umgegangen wurde/wird, interessiert dich aber anscheinend überhaupt nicht.

    Für mich bringt eine Diskussion an diesem Punkt, mit deiner Einstellung, nichts mehr. 

  • 10.01.21, 13:35

    Maria (10.01.2021 12:30):

    Alfred (10.01.2021 12:17):

    Maria (10.01.2021 11:24):

    Zum besseren Verständnis:

    Dieses Gesetz dient dem Schutz von Vergewaltigungopfer. Bis jetzt mussten sichtbare Beweise vorhanden sein.

    Mit dem neuen Gesetz ist das nicht mehr erforderlich, sondern die Richter können entscheiden, ob es eine Vergewaltigung war, anhand der Aussagen.

    Dass es Menschen gibt, die etwas Falsches behaupten, zur Polizei laufen und fälschlicherweise jemanden beschuldigen, das gab es schon immer, in allen Lebenslagen, man braucht da nur zum Beispiel an Nachbarschaftsstreits denken.

    Bis jetzt konnten aber Vergewaltigungstäter gar nicht verurteilt werden, ohne sichtbaren Beweise. 

    2019 wurden jedoch nur 1017 Vergewaltigungen bei der Polizei angezeigt, von denen wiederum bloss 79 zu einer Verurteilung führten....

    .... Es bestehe "absolut keine Erfordernis, formell 'ja' zu sagen, einen Knopf in einer App zu drücken oder irgendetwas anderes dieser Art. Sich einfach körperlich zu beteiligen, ist ein Zeichen der Zustimmung",

    ... Vielmehr müssen die schwedischen Richter bei Vergewaltigungsprozessen nun prüfen, ob bei dem Geschlechtsverkehr die Beteiligten ihr Einverständnis durch Worte, Gesten oder auf andere Weise zum Ausdruck gebracht haben....

    Alfred,  was wären nun deine Vorschläge zu diesem Thema? 

    Die Frau wurde vergewaltigt, es gibt keine sichtbaren Verletzungen, keine Zeugen, aber die glaubhaft wirkende Aussage von ihr.

    Täter laufen lassen? 

    Mir ging es eigentlich eher um das wieder mal bewusst machen, dass man als Mann heutzutage leider furchtbar aufpassen muss, mit wem man sich einlässt. Und auch dann nicht sicher ist.

    Es ist tatsächlich ein rechtliches Problem. Allerdings erhebt sich natürlich die Frage, wie ein Missbrauch ohne die Anwendung von nachweisbarer Gewalt (ausgenommen Medikamente, die sich aber bei rechtzeitiger Anzeige nachweisen lassen) stattfinden sollte (vielleicht bin ich auch nur zu naiv dazu ;-) ).

    Es war ja bereits nach den früheren gesetzlichen Regelungen ein Problem, zwischen härterem Sex, Bondage etc. und Vergewaltigung zu unterscheiden.

    Daher ist es eher keine so glückliche Regelung, das noch weiter zu verschlimmbessern. Denn die körperliche Zustimmung (genauso ein bullshit-bingo Begriff wie nicht-Einverständnis) ist ja - ausser es gibt ein Video davon oder Zeugen - genauso wenig nachzuweisen wie es jede Frage nach einem Einverständnis wäre.

    Nehmen wir ein praktisches Beispiel, so richtig Marke US-Filme: Männchen + Weibchen treffen sich, verstehen sich, und fahren dann an ein lauschiges und romatisches einsames Plätzchen. Wie es so kommt, kommt es dann zum Sex im Auto. Unbequem, also gibt's blaue Flecke. Männchen stellt sich ungeschickt an, und erfüllt die Erwartungen von Weibchen nicht. SO wollte sie das nicht, also rennt sie am nächsten Tag zum Kadi, und schreit "Vergewaltigung".

    Wie kann man nachweisen, dass dieser Sex einvernehmlich war? Es gibt keine Zeugen, es gibt keinen vorhergenenden Mailverkehr, es gibt auch kein Video davon. Sie hat blaue Flecke, was schon früher ein Indiz für eine Vergewaltigung gewesen wäre. Sie behauptet, sie hätte eh dauernd nein gesagt, war aber von seiner Kraft so überwältigt .... Sie hat sogar geschreien ....

    Er verteidigt sich damit, dass sie ja freiwillig mitgefahren ist. Ja,  aber das ist noch kein Grund für Sex. Er verteidigt sich, sie hätte nichts gesagt, sondern es hätte ihr Spaß gemacht. Behaupten alle Vergewaltiger. Sie hat keinen Beweis, ausser ihren blauen Flecken, er hat keinen Beweis für die einvernehmliche Handlung. Mit dem falschen Richter eine eindeutige Verurteilung.

    Letzendlich dient dieses Gesetz eigentlich nur Frauen, die nicht wissen was sie wollen, oder die aus einer - vielleicht nicht einmal - Sex Nacht Kapital schlagen wollen. Aber es vorverurteilt Männer, die kaum eine Chance haben das Gegenteil zu beweisen (ausser die Frau ist wirklich so blöd, sich bei der Verhandlung zu verreden).

    Und was das charmante an diesen Gesetzen ist ... sie bevorteilen die Frau, ohne dass es für den Mann eine ähnliche Chance gibt. Gleichheit vor dem Gesetz ... nicht wirklich.

    Letztendlich unethische Gesetze, getrieben von Feminsitinnen die am liebsten jeden Mann anzeigen würden, der sie nur anschaut.

    Auf der anderen Seite haben wir natürlich ein Problem, schon früher sowohl mit ehelicher Vergewaltigung als auch Missbrauch innerhalb der Familie. Und seit der Zuwanderung haben wir noch ein zusätzliches Problem des generell fehlenden Respekts gegenüber unseren Frauen. Nur das in so gefährlicher und eben den Grundsätzen userer Gesetze widersprechenden Art zu lösen ist halt auch nicht das Geniale. Und die familiären Probleme kommen so auch nicht vor Gericht.

    Meine Lösung? Die alte gesetzliche Basis. Denn die war rechtlich einwandfrei ... wer einen Vorwurf erhebt, der hat ihn auch zu beweisen. Das gilt ja auch für die glaubhafte Versicherung. Denn letztlich steht in so einem Fall Aussage gegen Aussage ... und ohne Beweise zu verurteilen, steht keinem Rechtsstaat zu. Und vor allem keine einseitige Bevorzugung, gerade im Zeitalter der Gleichstellung.

    OK, deine Lösung wäre es also, wenn es keine sichtbaren Beweise gibt, dann wird der Täter freigesprochen.... auch wenn er wirklich der Täter war....und selbst der Richter dieser Ansicht ist..... 🤔

    Warum? Wenn der Richter der Ansicht ist, dann wird ja sowieso verurteilt. Ausser man unterstellt dem Richter parteilichkeit. Und in dem Fall wäre es zumindest in höherer Instanz dann sowieso ein Schöffenprozess. Also auch eine (halbwegs) menschliche Beurteilung der Sachlage und keine rein rechtliche.

  • 10.01.21, 12:30

    Alfred (10.01.2021 12:17):

    Maria (10.01.2021 11:24):

    Zum besseren Verständnis:

    Dieses Gesetz dient dem Schutz von Vergewaltigungopfer. Bis jetzt mussten sichtbare Beweise vorhanden sein.

    Mit dem neuen Gesetz ist das nicht mehr erforderlich, sondern die Richter können entscheiden, ob es eine Vergewaltigung war, anhand der Aussagen.

    Dass es Menschen gibt, die etwas Falsches behaupten, zur Polizei laufen und fälschlicherweise jemanden beschuldigen, das gab es schon immer, in allen Lebenslagen, man braucht da nur zum Beispiel an Nachbarschaftsstreits denken.

    Bis jetzt konnten aber Vergewaltigungstäter gar nicht verurteilt werden, ohne sichtbaren Beweise. 

    2019 wurden jedoch nur 1017 Vergewaltigungen bei der Polizei angezeigt, von denen wiederum bloss 79 zu einer Verurteilung führten....

    .... Es bestehe "absolut keine Erfordernis, formell 'ja' zu sagen, einen Knopf in einer App zu drücken oder irgendetwas anderes dieser Art. Sich einfach körperlich zu beteiligen, ist ein Zeichen der Zustimmung",

    ... Vielmehr müssen die schwedischen Richter bei Vergewaltigungsprozessen nun prüfen, ob bei dem Geschlechtsverkehr die Beteiligten ihr Einverständnis durch Worte, Gesten oder auf andere Weise zum Ausdruck gebracht haben....

    Alfred,  was wären nun deine Vorschläge zu diesem Thema? 

    Die Frau wurde vergewaltigt, es gibt keine sichtbaren Verletzungen, keine Zeugen, aber die glaubhaft wirkende Aussage von ihr.

    Täter laufen lassen? 

    Mir ging es eigentlich eher um das wieder mal bewusst machen, dass man als Mann heutzutage leider furchtbar aufpassen muss, mit wem man sich einlässt. Und auch dann nicht sicher ist.

    Es ist tatsächlich ein rechtliches Problem. Allerdings erhebt sich natürlich die Frage, wie ein Missbrauch ohne die Anwendung von nachweisbarer Gewalt (ausgenommen Medikamente, die sich aber bei rechtzeitiger Anzeige nachweisen lassen) stattfinden sollte (vielleicht bin ich auch nur zu naiv dazu ;-) ).

    Es war ja bereits nach den früheren gesetzlichen Regelungen ein Problem, zwischen härterem Sex, Bondage etc. und Vergewaltigung zu unterscheiden.

    Daher ist es eher keine so glückliche Regelung, das noch weiter zu verschlimmbessern. Denn die körperliche Zustimmung (genauso ein bullshit-bingo Begriff wie nicht-Einverständnis) ist ja - ausser es gibt ein Video davon oder Zeugen - genauso wenig nachzuweisen wie es jede Frage nach einem Einverständnis wäre.

    Nehmen wir ein praktisches Beispiel, so richtig Marke US-Filme: Männchen + Weibchen treffen sich, verstehen sich, und fahren dann an ein lauschiges und romatisches einsames Plätzchen. Wie es so kommt, kommt es dann zum Sex im Auto. Unbequem, also gibt's blaue Flecke. Männchen stellt sich ungeschickt an, und erfüllt die Erwartungen von Weibchen nicht. SO wollte sie das nicht, also rennt sie am nächsten Tag zum Kadi, und schreit "Vergewaltigung".

    Wie kann man nachweisen, dass dieser Sex einvernehmlich war? Es gibt keine Zeugen, es gibt keinen vorhergenenden Mailverkehr, es gibt auch kein Video davon. Sie hat blaue Flecke, was schon früher ein Indiz für eine Vergewaltigung gewesen wäre. Sie behauptet, sie hätte eh dauernd nein gesagt, war aber von seiner Kraft so überwältigt .... Sie hat sogar geschreien ....

    Er verteidigt sich damit, dass sie ja freiwillig mitgefahren ist. Ja,  aber das ist noch kein Grund für Sex. Er verteidigt sich, sie hätte nichts gesagt, sondern es hätte ihr Spaß gemacht. Behaupten alle Vergewaltiger. Sie hat keinen Beweis, ausser ihren blauen Flecken, er hat keinen Beweis für die einvernehmliche Handlung. Mit dem falschen Richter eine eindeutige Verurteilung.

    Letzendlich dient dieses Gesetz eigentlich nur Frauen, die nicht wissen was sie wollen, oder die aus einer - vielleicht nicht einmal - Sex Nacht Kapital schlagen wollen. Aber es vorverurteilt Männer, die kaum eine Chance haben das Gegenteil zu beweisen (ausser die Frau ist wirklich so blöd, sich bei der Verhandlung zu verreden).

    Und was das charmante an diesen Gesetzen ist ... sie bevorteilen die Frau, ohne dass es für den Mann eine ähnliche Chance gibt. Gleichheit vor dem Gesetz ... nicht wirklich.

    Letztendlich unethische Gesetze, getrieben von Feminsitinnen die am liebsten jeden Mann anzeigen würden, der sie nur anschaut.

    Auf der anderen Seite haben wir natürlich ein Problem, schon früher sowohl mit ehelicher Vergewaltigung als auch Missbrauch innerhalb der Familie. Und seit der Zuwanderung haben wir noch ein zusätzliches Problem des generell fehlenden Respekts gegenüber unseren Frauen. Nur das in so gefährlicher und eben den Grundsätzen userer Gesetze widersprechenden Art zu lösen ist halt auch nicht das Geniale. Und die familiären Probleme kommen so auch nicht vor Gericht.

    Meine Lösung? Die alte gesetzliche Basis. Denn die war rechtlich einwandfrei ... wer einen Vorwurf erhebt, der hat ihn auch zu beweisen. Das gilt ja auch für die glaubhafte Versicherung. Denn letztlich steht in so einem Fall Aussage gegen Aussage ... und ohne Beweise zu verurteilen, steht keinem Rechtsstaat zu. Und vor allem keine einseitige Bevorzugung, gerade im Zeitalter der Gleichstellung.

    OK, deine Lösung wäre es also, wenn es keine sichtbaren Beweise gibt, dann wird der Täter freigesprochen.... auch wenn er wirklich der Täter war....und selbst der Richter dieser Ansicht ist..... 🤔

     

  • 10.01.21, 12:17

    Maria (10.01.2021 11:24):

    Zum besseren Verständnis:

    Dieses Gesetz dient dem Schutz von Vergewaltigungopfer. Bis jetzt mussten sichtbare Beweise vorhanden sein.

    Mit dem neuen Gesetz ist das nicht mehr erforderlich, sondern die Richter können entscheiden, ob es eine Vergewaltigung war, anhand der Aussagen.

    Dass es Menschen gibt, die etwas Falsches behaupten, zur Polizei laufen und fälschlicherweise jemanden beschuldigen, das gab es schon immer, in allen Lebenslagen, man braucht da nur zum Beispiel an Nachbarschaftsstreits denken.

    Bis jetzt konnten aber Vergewaltigungstäter gar nicht verurteilt werden, ohne sichtbaren Beweise. 

    2019 wurden jedoch nur 1017 Vergewaltigungen bei der Polizei angezeigt, von denen wiederum bloss 79 zu einer Verurteilung führten....

    .... Es bestehe "absolut keine Erfordernis, formell 'ja' zu sagen, einen Knopf in einer App zu drücken oder irgendetwas anderes dieser Art. Sich einfach körperlich zu beteiligen, ist ein Zeichen der Zustimmung",

    ... Vielmehr müssen die schwedischen Richter bei Vergewaltigungsprozessen nun prüfen, ob bei dem Geschlechtsverkehr die Beteiligten ihr Einverständnis durch Worte, Gesten oder auf andere Weise zum Ausdruck gebracht haben....

    Alfred,  was wären nun deine Vorschläge zu diesem Thema? 

    Die Frau wurde vergewaltigt, es gibt keine sichtbaren Verletzungen, keine Zeugen, aber die glaubhaft wirkende Aussage von ihr.

    Täter laufen lassen? 

    Mir ging es eigentlich eher um das wieder mal bewusst machen, dass man als Mann heutzutage leider furchtbar aufpassen muss, mit wem man sich einlässt. Und auch dann nicht sicher ist.

    Es ist tatsächlich ein rechtliches Problem. Allerdings erhebt sich natürlich die Frage, wie ein Missbrauch ohne die Anwendung von nachweisbarer Gewalt (ausgenommen Medikamente, die sich aber bei rechtzeitiger Anzeige nachweisen lassen) stattfinden sollte (vielleicht bin ich auch nur zu naiv dazu ;-) ).

    Es war ja bereits nach den früheren gesetzlichen Regelungen ein Problem, zwischen härterem Sex, Bondage etc. und Vergewaltigung zu unterscheiden.

    Daher ist es eher keine so glückliche Regelung, das noch weiter zu verschlimmbessern. Denn die körperliche Zustimmung (genauso ein bullshit-bingo Begriff wie nicht-Einverständnis) ist ja - ausser es gibt ein Video davon oder Zeugen - genauso wenig nachzuweisen wie es jede Frage nach einem Einverständnis wäre.

    Nehmen wir ein praktisches Beispiel, so richtig Marke US-Filme: Männchen + Weibchen treffen sich, verstehen sich, und fahren dann an ein lauschiges und romatisches einsames Plätzchen. Wie es so kommt, kommt es dann zum Sex im Auto. Unbequem, also gibt's blaue Flecke. Männchen stellt sich ungeschickt an, und erfüllt die Erwartungen von Weibchen nicht. SO wollte sie das nicht, also rennt sie am nächsten Tag zum Kadi, und schreit "Vergewaltigung".

    Wie kann man nachweisen, dass dieser Sex einvernehmlich war? Es gibt keine Zeugen, es gibt keinen vorhergenenden Mailverkehr, es gibt auch kein Video davon. Sie hat blaue Flecke, was schon früher ein Indiz für eine Vergewaltigung gewesen wäre. Sie behauptet, sie hätte eh dauernd nein gesagt, war aber von seiner Kraft so überwältigt .... Sie hat sogar geschreien ....

    Er verteidigt sich damit, dass sie ja freiwillig mitgefahren ist. Ja,  aber das ist noch kein Grund für Sex. Er verteidigt sich, sie hätte nichts gesagt, sondern es hätte ihr Spaß gemacht. Behaupten alle Vergewaltiger. Sie hat keinen Beweis, ausser ihren blauen Flecken, er hat keinen Beweis für die einvernehmliche Handlung. Mit dem falschen Richter eine eindeutige Verurteilung.

    Letzendlich dient dieses Gesetz eigentlich nur Frauen, die nicht wissen was sie wollen, oder die aus einer - vielleicht nicht einmal - Sex Nacht Kapital schlagen wollen. Aber es vorverurteilt Männer, die kaum eine Chance haben das Gegenteil zu beweisen (ausser die Frau ist wirklich so blöd, sich bei der Verhandlung zu verreden).

    Und was das charmante an diesen Gesetzen ist ... sie bevorteilen die Frau, ohne dass es für den Mann eine ähnliche Chance gibt. Gleichheit vor dem Gesetz ... nicht wirklich.

    Letztendlich unethische Gesetze, getrieben von Feminsitinnen die am liebsten jeden Mann anzeigen würden, der sie nur anschaut.

    Auf der anderen Seite haben wir natürlich ein Problem, schon früher sowohl mit ehelicher Vergewaltigung als auch Missbrauch innerhalb der Familie. Und seit der Zuwanderung haben wir noch ein zusätzliches Problem des generell fehlenden Respekts gegenüber unseren Frauen. Nur das in so gefährlicher und eben den Grundsätzen userer Gesetze widersprechenden Art zu lösen ist halt auch nicht das Geniale. Und die familiären Probleme kommen so auch nicht vor Gericht.

    Meine Lösung? Die alte gesetzliche Basis. Denn die war rechtlich einwandfrei ... wer einen Vorwurf erhebt, der hat ihn auch zu beweisen. Das gilt ja auch für die glaubhafte Versicherung. Denn letztlich steht in so einem Fall Aussage gegen Aussage ... und ohne Beweise zu verurteilen, steht keinem Rechtsstaat zu. Und vor allem keine einseitige Bevorzugung, gerade im Zeitalter der Gleichstellung.

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