- nur verbindliche Anmeldungen -
- Anmeldeschluss: 17.03.2023 - danach muss man sich selbst um die Unterkunft kümmern ... ;-)
- kein Schlendern, kein Hetzen -
- maximal zwölf Teilnehmer -
Täglich Wanderungen zwischen 18 und 22 Kilometern.
Do. 18.05.2023 - Start um 11 Uhr in Cochem
Variation Seitensprung Cochemer Ritterrunde, 16,6 km / 590 hm
https://www.visitmosel.de/tour/moselsteig-seitensprung-cochemer-ritterrunde
(eventuell mit Burgbesichtigung)
Fr. 19.05.2023
Variation Traumpfad Eltzer Burgpanorama, 17,6 km / 400 hm
https://www.visitmosel.de/tour/traumpfad-eltzer-burgpanorama
mit Burgbesichtigung
Sa. 20.05.2023
Moselsteig Etappe 19: Cochem – Treis-Karden, 23,9 km / 830 hm
https://www.visitmosel.de/tour/moselsteig-etappe-19-cochem-treis-karden
So. 21.05.2023
Moselsteig Etappe 20 - Moselkern Treis-Karden, 13,6 km / 355 hm
https://www.visitmosel.de/tour/moselsteig-etappe-20-treis-karden-moselkern
Unterkunft in Treis-Karden, zwei Appartments, jeweils 2 Personen pro Schlafzimmer
1 Appartment für 3 Personen (1 Schlafzimmer mit Doppelbett / 1 Schlafzimmer mit Etagenbett)
1 Appartment für 6 Personen (2 Schlafzimmer mit Doppelbett / 1 Schlafzimmer mit Einzelbett und 1 Etagenbett)
pro Person Übernachtungskosten € 70.--
Wir übernachten im Wichtelhaus, direkt an der Kirche.
https://www.wichtelhaus-treis-karden.com/
Falls möglich mit Weinprobe.
[Alle Angaben ohne Gewähr.]
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Muss leider sein:
1. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko. Anfallende Kosten (Fahrt/Einkehr/Besichtigung o.ä.) trägt jeder selbst.
2. Die Veranstalter schließen die Haftungsübernahme für Schäden jeglicher Art aus. Dies gilt sowohl für Personen- als auch für Sachschäden, insbesondere für Folgen von Unfällen und für abhanden gekommene Gestände (z.B. Rucksäcke, Bekleidungsstücke, Zubehör u.a.). Der Abschluss einer privaten Unfall- und Haftpflichtversicherung wird den Teilnehmern empfohlen.
3. Die Veranstalter setzen voraus, dass gegen eine Teilnahme an den Wanderungen keinerlei gesundheitliche Bedenken bestehen. Die Teilnehmer der Wanderungen erklären mit ihrer Anmeldung verbindlich die Unbedenklichkeit gesundheitlicher Risiken.