Um mitzumachen, melde dich bitte an.
  • Was haltet ihr von der Novellierung der Befahrensregelungen im Watt?

    Frage · 1 Antwort · 156 Aufrufe
    Norbert aus Blankenheim
    Segeln  ›  Kategorien  ›  Allgemeines  ›  Reviere


    IMG_20180818_131759.jpg
    IMG_20180818_124953.jpg Moin

    seid geraumer Zeit wird ja über die Neuregelungen der Befahrensregeln in unserem Wattenmeer diskutiert. Vor allem Trockenfallen (und damit verbunden entsprechende Törnplanung) ist dann nicht mehr möglich.

    Was haltet ihr davon ?

    01.11.21, 16:00 - Zuletzt bearbeitet 01.11.21, 16:05.

Antworten

  • 02.01.22, 20:44

    Die „Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee (NPNordSBefV)“ hat insbesondere die Festlegung von Höchstgeschwindigkeiten, Regelungen zum Befahren der Ruhezone des Nationalparks sowie die Festsetzung von besonderen Gebieten zum Schutz von Vögeln bzw. Seehunden zum Gegenstand. Sie beruht auf der Rechtsgrundlage des § 5 Satz 3 Bundeswasserstraßengesetz, der lautet: „Das Befahren der Bundeswasserstraßen in (…) Nationalparken nach den §§ 23 und 24 des Bundesnaturschutzgesetzes kann durch Rechtsverordnung, die das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit erlässt, geregelt, eingeschränkt oder untersagt werden, soweit dies zur Erreichung des Schutzzweckes erforderlich ist.“

    Die bestehende Befahrensverordnung des Bundes datiert von 1992. Insbesondere ihr Geltungsbereich bezieht sich auf die seinerzeitigen Abgrenzungen der drei Wattenmeer-Nationalparke, für Niedersachsen auf den Stand 1986, also auf den ursprünglichen Geltungsbereich des Nationalparks in seiner damaligen Zonierung. Dies entspricht nicht mehr dem aktuellen Schutzgebiet. So wurde der Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ zuletzt 2010 neu abgegrenzt, so dass nunmehr auch der Geltungsbereich der Befahrensverordnung an das Schutzgebiet angepasst werden muss Zudem bedürfen die damals festgesetzten besonderen Vogel- bzw. Seehundsschutzgebiete, die nicht mit den sonstigen Ruhezonen des Nationalparks verwechselt werden dürfen, einer neuen Bewertung bzw. eines neuen Zuschnitts, da sich die örtlichen sowie verbreitungstatsächlichen Gegebenheiten aufgrund der besonderen Dynamik im Wattenmeer naturgemäß verändert haben.

Interesse geweckt? Jetzt kostenlos registrieren!

Du bist nur einen Klick entfernt. Die Registrierung dauert nur 1 Minute.