In unserer Radfahren-Gruppe Gruppe "Touren & Weiterbildung für Radfahrende 🚴🚴♀️🚴♂️" (spontacts.com)
werden immer wieder die Fragen nach dem Unterschied von E-Bike zu Pedelec gestellt und was das für die Teilnahme an Radtouren bedeutet.
Damit bei Interesse die Grundlagen schnell gefunden werden, stelle ich ein paar Informationen und Links hier im Diskussionsforum bereit.
Kurz zusammengefasst: (unverbindlich)
@ Ein PEDELEC ist ein Fahrrad, dass ausschließlich mit Tretkraft UND bei Bedarf mit zusätzlicher elektrischer Antriebsunterstützung angetrieben wird. Eine Ausnahme ist die elektrische Anfahr- bzw. Schiebeunterstützung bis 6 km/Std., die auch ohne Tretkraft funktioniert. Die Anfahrunterstützung ist hilfreich beim Anfahren in steilen Steigungen. Die Schiebeunterstützung hilft beim Hochschieben z.B. über Treppenstufen bzw. Treppenschienen. Die elektrische Unterstützung wird bei einer Geschwindigkeit über 25 km/Std. automatisch abgeschaltet. Ein Pedelec ist nicht versicherungspflichtig. In der StVO wird das Pedelec wie ein normales Fahrrad (ohne elektrische Antriebsunterstützung) behandelt. In sofern kann ein Pedelec, so wie auch ein Fahrrad, bei Radtouren eingesetzt werden.
(Leider wird in Deutschland der Begriff E-Bike sehr häufig auch für das Pedelec verwendet, was stets zu Verwirrungen führt).
Es wird empfohlen, mit der Privathaftpflichtversicherung und der Hausratversicherung Rücksprache zu halten, um zu klären, welche Risiken bei einem Pedelec abgedeckt sind bzw. zusätzlich versichert werden sollten.
@ Ein E-Bike ist ein Fahrrad, dass ausschließlich mit elektrischem Antrieb ODER bei Bedarf mit zusätzlicher Tretkraft angetrieben wird. Es ist selbsterklärend, dass dabei die elektrische Anfahr- bzw. Schiebeunterstützung auch ohne Tretkraft möglich ist. Der elektrische Antrieb wird bei einer Geschwindigkeit über 25 km/Std. automatisch abgeschaltet. Für ein E-Bike gilt u.a. die Verpflichtung zum Versicherungskennzeichen und das Tragen eines Helms, der für Krafträder geeignet ist (es wird i.d.R. rechtlich wie ein Mofa behandelt). In sofern kann ein E-Bike, nicht wie ein Fahrrad, bei Radtouren eingesetzt werden. Die Benutzung von innerörtlichen Radwegen ist nur bei gesonderter Beschilderung zulässig (E-Bike bzw. Mofa erlaubt). Außerorts dürfen Radwege benutzt werden. In der Benutzung bestehen viele weitere rechtliche Unterschiede zum Pedelec.
@ Kleinkrafträder (als Pedelec oder E-Bike). Hierbei handelt es sich um Fahrräder mit elektrischem Antrieb, die mit Geschwindigkeiten bis zu 45 km/Std. gefahren werden können. Diese Kleinkrafträder dürfen keine Radwege benutzen. In der Benutzung bestehen erhebliche rechtliche Unterschiede zu den langsameren Pedelecs bzw. E-Bikes.
Verbraucherinformation_Pedelecs_2017.pdf (adfc.de)
ADFC - Rechtliche Rahmenbedingungen
Unterschied E-Bike & Pedelec: Das sollten Sie wissen | ADAC
Ich freue mich auf einen regen Austausch und Anregungen und bedanke mich für euer Interesse. Viele Grüße - Erwin