Um mitzumachen, melde dich bitte an.
  • Unterschied zwischen-Einsamkeit und Allein-sein?

    Diskussion · 1.003 Beiträge · 60 Gefällt mir · 20.648 Aufrufe
    Margit aus Wilhering

    Als meine Freundin gestern, spontan zu mir sagte: 

    wie hälst du das nur aus, so alleine und einsam zu leben?

     

    Momentan wollte ich mit den üblichen "Floskeln" antworten, geht schon--

     

    Aber dann habe ich nachgedacht, und geantwortet-

     

    Allein- bin ich nicht, habe Freunde, habe meine Tiere und alles rundherum.

    Einsam - das bin ich, tatsächlich, auch wenn es mir noch nicht gleich bewußt war.

     

    Allein sein, ist meist freiwillig und kann sogar befriedigend sein!

    Einsam sein, ist unfreiwillig und kann traurig machen!

     

    Was meint ihr zu diesen Thema? 

     

     

    11.02.24, 09:54 - Zuletzt bearbeitet 11.02.24, 17:58.

Beiträge

  •  

    Robert:

     

    Dante:

     

    Bei entsprechender Einschätzung der Situation, Ja. Wird auch so gemacht. 

    Das kann dann z.B. der Hausarzt entscheiden? Für einen Gerichtsentscheid wird wohl die Zeit fehlen.

    Ich denke, auch ein Arzt bricht nicht voreilig eine Türe auf. Das geschieht am besten unter Beizug und auf Anweisung der Polizei. 

  •  

    Dante:

     

    Das geht dann wohl in die Richtung, wo der Betroffene mit Suizid droht und sich auf diese Art das Umfeld gefügig macht, um nicht zu sagen terrorisiert. Es gibt Leute, die instrumentalisieren ihre Krankheit. Darauf sollte man sich nicht einlassen, auch nicht im Interesse des Erkrankten. 

    Klar, da kommen ja auch andere psychisch zu Schaden = Psychoterror = Fremdgefährdung im weiteren Sinn.

  • 06.08.24, 13:23

     

    Robert:

     

    Elena:

     

    Das Problem ist, dass du auch dein eigenes Leben hast und nicht rund um 24h die Person überwachen kannst. Und wenn sie sich weigert die professionelle Hilfe einzuholen? Welche Optionen gebe es denn noch?

    Das wäre ja dann Sache der Klinik.

     

    Tja, und anscheinend darf aufgebrochen und eingewiesen werden, auch gegen Widerstand.

    So habe ich mir auch gedacht. Aber zuerst natürlich versuchen mit dem Einverständnis des Patienten, wie Dante es thematisiert hat. 

  •  

    Elena:

     

    Dante:

     

    Nach meinem Wissen und Verständnis ist jeder dazu angehalten, Arzt wie Laie, nach bestem Wissen und Gewissen Gefahr abzuwenden, Hilfe zu leisten und Hilfe anzufordern. 

    Das Problem ist, dass du auch dein eigenes Leben hast und nicht rund um 24h die Person überwachen kannst. Und wenn sie sich weigert die professionelle Hilfe einzuholen? Welche Optionen gebe es denn noch?

    Das geht dann wohl in die Richtung, wo der Betroffene mit Suizid droht und sich auf diese Art das Umfeld gefügig macht, um nicht zu sagen terrorisiert. Es gibt Leute, die instrumentalisieren ihre Krankheit. Darauf sollte man sich nicht einlassen, auch nicht im Interesse des Erkrankten. 

  • 06.08.24, 13:20 - Zuletzt bearbeitet 06.08.24, 13:21.

     

    Elena:

     

    Das Problem ist, dass du auch dein eigenes Leben hast und nicht rund um 24h die Person überwachen kannst. Und wenn sie sich weigert die professionelle Hilfe einzuholen? Welche Optionen gebe es denn noch?

    Das wäre ja dann Sache der Klinik.

     

    Tja, und anscheinend darf aufgebrochen und eingewiesen werden, auch gegen Widerstand.

  •  

    Dante:

     

    Robert:

     

    Ok! Aber: Der "Patient" sperrt sich in die Wohnung ein. Darf aufgebrochen werden?

    Bei entsprechender Einschätzung der Situation, Ja. Wird auch so gemacht. 

    Das kann dann z.B. der Hausarzt entscheiden? Für einen Gerichtsentscheid wird wohl die Zeit fehlen.

  • 06.08.24, 13:17

     

    Dante:

     

    Robert:

     

    Was kann der Hausarzt in die Wege leiten? Darf er das überhaupt? Wer darf überhaupt?

    Nach meinem Wissen und Verständnis ist jeder dazu angehalten, Arzt wie Laie, nach bestem Wissen und Gewissen Gefahr abzuwenden, Hilfe zu leisten und Hilfe anzufordern. 

    Das Problem ist, dass du auch dein eigenes Leben hast und nicht rund um 24h die Person überwachen kannst. Und wenn sie sich weigert die professionelle Hilfe einzuholen? Welche Optionen gebe es denn noch?

  •  

    Robert:

     

    Dante:

     

    Nach meinem Wissen und Verständnis ist jeder dazu angehalten, Arzt wie Laie, nach bestem Wissen und Gewissen Gefahr abzuwenden, Hilfe zu leisten und Hilfe anzufordern. 

    Ok! Aber: Der "Patient" sperrt sich in die Wohnung ein. Darf aufgebrochen werden?

    Bei entsprechender Einschätzung der Situation, Ja. Wird auch so gemacht. 

  • 06.08.24, 13:15

     

    Dante:

     

    Ich glaube nicht, dass jemand im klinischen Sinn depressiv sein muss, um suizidale Gedanken zu hegen. 

    Das habe ich auch immer gedacht, aber das war falsch. Ein psychisch stabiler Mensch weiß, dass "nach Regen immer auch bald wieder die Sonne scheint". Er vertraut soweit auf sich selbst, dass er weiß, dass man irgendwo nachlesen oder fragen kann und findet zumindest erste Ideen für Lösungswege. Dessen Gedanken gehen einfach nicht in diese Richtung. 

     

    Wer schon allein mit solchen Gedanken "spielt" - oft nach dem Motto "Welchen Weg würde ich wählen?", wird in Fachkreisen genauer betrachtet.

     

    Achte auf Deine Gedanken, denn sie werden Worte. 

    Achte auf Deine Worte, denn sie werden Handlungen. 

    Achte auf Deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheiten. 

    Achte auf Deine Gewohnheiten, denn sie werden Dein Charakter. 

    Achte auf Deinen Charakter, denn er wird Dein Schicksal.

     

     

     

     

    Bei einer schweren Depression scheint mir mit und ohne Selbstgefährdung die professionelle Hilfe angesagt. Doch auch das sollte nicht hinter dem Rücken des Betroffenen angestrebt werden. 

    Grundsätzlich bin ich da schon bei dir, denn ohne Willen und Mitwirkung des Patienten geht es nicht. 

     

    Aber: Der Wille kommt eben oft erst über die Medikamentengabe und die kann in bestimmten Fällen unter Zwang erfolgen. 

     

    Es führt mir jetzt aber hier zu weit und ich möchte mich da wieder ausklinken.

     

     

     

    Solange die Person ansprechbar ist, sollte immer das Einverständnis dieser Person vorliegen. Das schulden wir der Würde des Menschen. 

     

    Die Würde des Menschen wird hier im Forum täglich in den Dreck getreten.

  •  

    Dante:

     

    Nach meinem Wissen und Verständnis ist jeder dazu angehalten, Arzt wie Laie, nach bestem Wissen und Gewissen Gefahr abzuwenden, Hilfe zu leisten und Hilfe anzufordern. 

    Ok! Aber: Der "Patient" sperrt sich in die Wohnung ein. Darf aufgebrochen werden?

  •  

    Robert:

     

    Ute:

     

    Der Hausarzt hat einen anderen Blick auf seinen Patienten und kann dann entscheiden, ob etwas und was in die Wege geleitet wird.

    Was kann der Hausarzt in die Wege leiten? Darf er das überhaupt? Wer darf überhaupt?

    Nach meinem Wissen und Verständnis ist jeder dazu angehalten, Arzt wie Laie, nach bestem Wissen und Gewissen Gefahr abzuwenden, Hilfe zu leisten und Hilfe anzufordern. 

  •  

    Ute:

     

    Der Hausarzt hat einen anderen Blick auf seinen Patienten und kann dann entscheiden, ob etwas und was in die Wege geleitet wird.

    Was kann der Hausarzt in die Wege leiten? Darf er das überhaupt? Wer darf überhaupt?

  •  

    Elena:

     

    Dante:

     

    Oderso. Ohne Gefahr im Verzug wie ohne Einverständnis der Umsorgten werte ich eine Meldung beim Hausarzt oder anderswo als übergriffig und respektlos. 

    Wie würdest du denn handeln, wenn deinem guten Freund mental so schlecht geht, dass er/ sie die Gefahr für sich selbst darstellen?

    Ich hatte mit zwei oder drei Leuten Situationen, wo sie mir unumwunden sagten, sie wollten nicht mehr leben. Bei offensichtlicher Selbstgefährdung würde ich bei jedem Menschen "handeln". Bei einem guten Freund würde ich vorher alles andere versuchen, bevor ich professionelle Hilfe oder Rettung einbeziehen würde. 

  •  

    Ute:

    Sich wirklich interessieren und nachfragen, aber das geht natürlich nur, wenn man selbst nicht egozentrisch um sich kreist.

    Schwierig, wenn man im kapitalistischen Hamsterrad gerade selber mal so überlebt.

  •  

    Ute:

     

    Dante:

     

    Oderso. Ohne Gefahr im Verzug wie ohne Einverständnis der Umsorgten werte ich eine Meldung beim Hausarzt oder anderswo als übergriffig und respektlos. 

     

    Hattest du schonmal mit Depressionen zu tun, vielleicht auch im näheren Umfeld? Wenn jemand in eine schwere Depression geraten ist, kann diese Person gar nicht mehr entscheiden, was gut oder schlecht für sie ist. Da erscheint der Suizid dann bald als einzige Lösung, obwohl eine stationäre Aufnahme und Medikamente eine Umkehr ermöglicht hätten.

     

    Gerade die, die sich still zurückziehen, sind besonders gefährdet! Aber auch die "Lauten", das sind oft die Kurzschlussreaktionen. 

     

    Mittelgradig ist etwas anderes. Da ist noch ein Bewusstsein für den eigenen Zustand vorhanden. Leider braucht es manchmal nur einen winzigen Auslöser (u. a. Diskriminierung und Hatespeech im Netz), um von einem Grad in den anderen abzurutschen.

     

    Wenn du mit diesem Wissen das dann immer noch so sehen möchtest, dein Ding.

    Ich glaube nicht, dass jemand im klinischen Sinn depressiv sein muss, um suizidale Gedanken zu hegen. Bei einer schweren Depression scheint mir mit und ohne Selbstgefährdung die professionelle Hilfe angesagt. Doch auch das sollte nicht hinter dem Rücken des Betroffenen angestrebt werden. Solange die Person ansprechbar ist, sollte immer das Einverständnis dieser Person vorliegen. Das schulden wir der Würde des Menschen. 

  • 06.08.24, 12:13 - Zuletzt bearbeitet 06.08.24, 12:37.

     

    Dante:

     

    Ute:

     

     

    Da du dich auf meinen Beitrag bezogen hast, geht es um DEINE Interpretation und entsprechende Reaktion.

     

    "Gefahr im Verzug" ist ein Begriff aus dem Polizei- und Ordnungsrecht, welcher seine rechtliche Grundlage aus dem Art. 13 GG sowie aus den Polizeigesetzen der Länder erhält. Er bezieht sich auf einen Zustand, bei dem nur durch ein sofortiges Eingreifen eine drohende Gefahr oder ein Schaden abgewendet werden kann.

     

    Wenn es soweit ist, dann ist die Polizei bzw. der Notarzt zu informieren!

     

    Aber da sieht man mal, wie weit uns der Begriff "Übergriffigkeit" gebracht hat: Er wird mit Achtsamkeit und Fürsorge verwechselt.

     

     

    In meinem kleinen Familien- und Freundeskreis können wir alle mittlerweile sehr gut die Grenzen erkennen un wahren.

     

    Und ich denke, dass du diesen Punkt herausstellen wolltest.

    Oderso. Ohne Gefahr im Verzug wie ohne Einverständnis der Umsorgten werte ich eine Meldung beim Hausarzt oder anderswo als übergriffig und respektlos. 

     

    Hattest du schonmal mit Depressionen zu tun, vielleicht auch im näheren Umfeld? Wenn jemand in eine schwere Depression geraten ist, kann diese Person gar nicht mehr entscheiden, was gut oder schlecht für sie ist. Da erscheint der Suizid dann bald als einzige Lösung, obwohl eine stationäre Aufnahme und Medikamente eine Umkehr ermöglicht hätten.

     

    Gerade die, die sich still zurückziehen, sind besonders gefährdet! Aber auch die "Lauten", das sind oft die Kurzschlussreaktionen. 

     

    Mittelgradig ist etwas anderes. Da ist noch ein Bewusstsein für den eigenen Zustand vorhanden. Leider braucht es manchmal nur einen winzigen Auslöser (u. a. Diskriminierung und Hatespeech im Netz), um von einem Grad in den anderen abzurutschen.

     

    Wenn du mit diesem Wissen das dann immer noch so sehen möchtest, dein Ding.

  • 06.08.24, 12:13

     

    Dante:

     

    Ute:

     

     

    Da du dich auf meinen Beitrag bezogen hast, geht es um DEINE Interpretation und entsprechende Reaktion.

     

    "Gefahr im Verzug" ist ein Begriff aus dem Polizei- und Ordnungsrecht, welcher seine rechtliche Grundlage aus dem Art. 13 GG sowie aus den Polizeigesetzen der Länder erhält. Er bezieht sich auf einen Zustand, bei dem nur durch ein sofortiges Eingreifen eine drohende Gefahr oder ein Schaden abgewendet werden kann.

     

    Wenn es soweit ist, dann ist die Polizei bzw. der Notarzt zu informieren!

     

    Aber da sieht man mal, wie weit uns der Begriff "Übergriffigkeit" gebracht hat: Er wird mit Achtsamkeit und Fürsorge verwechselt.

     

     

    In meinem kleinen Familien- und Freundeskreis können wir alle mittlerweile sehr gut die Grenzen erkennen un wahren.

     

    Und ich denke, dass du diesen Punkt herausstellen wolltest.

    Oderso. Ohne Gefahr im Verzug wie ohne Einverständnis der Umsorgten werte ich eine Meldung beim Hausarzt oder anderswo als übergriffig und respektlos. 

    Wie würdest du denn handeln, wenn deinem guten Freund mental so schlecht geht, dass er/ sie die Gefahr für sich selbst darstellen?

  • 06.08.24, 12:12

    Für mich fühlt es sich so an: 😇

    Beides ist ein Gefühl. Alleinsein ist meine freie Entscheidung und ich genieße die Zeit - Gefühl der Zufriedenheit, mal auszuatmen und innehalten und auch des Glücks

    Einsamkeit ist keine freiwillige Entscheidung und ich fühle mich einsam, ich hätte da lieber     „Menschen oder ein Mensch“ um mich - Gefühl der Trauer und Ablehnung. 

    Wenn ich eher an diesen Gefühlen und an den Situationen arbeite, die mich so fühlen lassen, könnte ich mich  „theoretisch“ in jeder Situation „glücklich„ fühlen und an einer „Veränderung“ arbeiten, um auch bestimmten körperlichen oder seelischen Krankheiten entgegen zu wirken.  

     

  •  

    Ute:

     

    Dante:

     

     Auch bei Gefahr im Verzug. 

     

    Da du dich auf meinen Beitrag bezogen hast, geht es um DEINE Interpretation und entsprechende Reaktion.

     

    "Gefahr im Verzug" ist ein Begriff aus dem Polizei- und Ordnungsrecht, welcher seine rechtliche Grundlage aus dem Art. 13 GG sowie aus den Polizeigesetzen der Länder erhält. Er bezieht sich auf einen Zustand, bei dem nur durch ein sofortiges Eingreifen eine drohende Gefahr oder ein Schaden abgewendet werden kann.

     

    Wenn es soweit ist, dann ist die Polizei bzw. der Notarzt zu informieren!

     

    Aber da sieht man mal, wie weit uns der Begriff "Übergriffigkeit" gebracht hat: Er wird mit Achtsamkeit und Fürsorge verwechselt.

     

     

    In meinem kleinen Familien- und Freundeskreis können wir alle mittlerweile sehr gut die Grenzen erkennen un wahren.

     

    Und ich denke, dass du diesen Punkt herausstellen wolltest.

    .

     

    Periculum in mora. 

  •  

    Ute:

     

    Dante:

     

     Auch bei Gefahr im Verzug. 

     

    Da du dich auf meinen Beitrag bezogen hast, geht es um DEINE Interpretation und entsprechende Reaktion.

     

    "Gefahr im Verzug" ist ein Begriff aus dem Polizei- und Ordnungsrecht, welcher seine rechtliche Grundlage aus dem Art. 13 GG sowie aus den Polizeigesetzen der Länder erhält. Er bezieht sich auf einen Zustand, bei dem nur durch ein sofortiges Eingreifen eine drohende Gefahr oder ein Schaden abgewendet werden kann.

     

    Wenn es soweit ist, dann ist die Polizei bzw. der Notarzt zu informieren!

     

    Aber da sieht man mal, wie weit uns der Begriff "Übergriffigkeit" gebracht hat: Er wird mit Achtsamkeit und Fürsorge verwechselt.

     

     

    In meinem kleinen Familien- und Freundeskreis können wir alle mittlerweile sehr gut die Grenzen erkennen un wahren.

     

    Und ich denke, dass du diesen Punkt herausstellen wolltest.

    Oderso. Ohne Gefahr im Verzug wie ohne Einverständnis der Umsorgten werte ich eine Meldung beim Hausarzt oder anderswo als übergriffig und respektlos. 

Interesse geweckt? Jetzt kostenlos registrieren!

Du bist nur einen Klick entfernt. Die Registrierung dauert nur 1 Minute.