Was passiert bei einer Änderungsmeldung?
Änderungsmeldung = Neuantrag: Jede Änderung, die deine Wohnbeihilfe betrifft (z.B. Einkommen, Haushaltsgröße), wird von der MA 50 als komplett neuer Antrag behandelt.
Bisherige Wohnbeihilfe wird eingestellt: Das heißt, die laufende Zahlung stoppt, bis der neue Antrag bearbeitet ist.
Bearbeitungszeit ca. 6 Monate: Es dauert oft mehrere Monate, bis der neue Antrag geprüft und bewilligt wird.
Nachzahlungen gibt’s, aber... Die MA 50 verrechnet Nachzahlungen mit der Miete, sodass du meistens nicht auf den vollen Betrag kommst, der im Bewilligungszeitraum steht.
Effektiv heißt das: Du wartest lange auf die Entscheidung, bekommst kaum Nachzahlungen ausgezahlt und erreichst oft nicht die volle bewilligte Wohnbeihilfe für die gesamte Zeit.
Wenn kurz vor Ausstellung eines neuen positiven Wohnbeihilfebescheids erneut eine Mieterhöhung stattfindet, passiert Folgendes:
Neuer Änderungsantrag notwendig:
Weil die Mieterhöhung die Grundlage für die Wohnbeihilfe ist, musst du die MA 50 erneut über die Änderung informieren. Das wird wieder als neuer Antrag bzw. Änderungsantrag behandelt.
Bearbeitung beginnt von vorne:
Die Behörde muss den neuen Antrag prüfen, was wieder zu einer weiteren Verzögerung führt — oft mehrere Monate.
Zahlungen werden erneut gestoppt:
Die laufende Wohnbeihilfe wird gestoppt, bis die neue Entscheidung vorliegt.
Nachzahlungen und Verrechnung:
Nach der Prüfung gibt es ggf. Nachzahlungen, aber die werden, wie du schon weißt, mit der Miete verrechnet. Weil sich die Miete mehrmals im Jahr ändert, ist es schwer, den vollen bewilligten Betrag über den gesamten Zeitraum zu erhalten.
Zusätzliche Verzögerungen:
Dadurch entsteht eine Art „Kettenreaktion“: Immer wieder neue Mieterhöhungen → neue Anträge → lange Wartezeiten → Stopp der Zahlungen.