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  • Fotografieren und veröffentlichen von Fotos bei Gruppentreffen

    Diskussion · 11 Beiträge · 2 Gefällt mir · 600 Aufrufe

    Ebenfalls ein Dauerthema, es widerspricht weder dem österreichischen Datenschutzgesetz noch dem Urheberrechtsgesetz an öffentlichen Orten Fotos zu machen und zu veröffentlichen, auf denen Personen erkennbar sind solange es keine "diskriminierende" Situation darstellt oder so kommentiert wird. Wer das nicht möchte soll es mir als Organisator sagen aber ich bin nicht verpflichtet jeden einzelnen zu fragen.

    15.05.25, 15:13 - Zuletzt bearbeitet 15.05.25, 15:14.

Beiträge

  • Heute, 09:19

    Wenn man weiß, was heute mittels KI mit Bildern gemacht werden kann, sollte es nicht selbstverständlich sein, jemandes Foto ohne Einwilligung zu veröffentlichen, sonst könnte sich event. eine hübsche Frau als Akteurin in einem Porno wiederfinden. Also Vorsicht ...

  • Gestern, 10:15
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  • Gestern, 08:56

    Datenschutz 2025 🤣

    57 (89).jpg
  • Gestern, 07:53
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  • Gestern, 07:49

     

    GERHARD:

    Wenn jemand in diesem Forum an einer Veranstaltung teilnimmt und nicht will, dass ein Foto wo er drauf ist, nicht in diesem Forum gezeigt werden darf, SOLL ER IM KELLER ZU HAUSE BLEIBEN!

    Widerspreche ich - weil unschöne Fotos muss niemand sich öffentlich gefallen lassen 😬

  • Gestern, 07:37

    Wenn jemand in diesem Forum an einer Veranstaltung teilnimmt und nicht will, dass ein Foto wo er drauf ist, nicht in diesem Forum gezeigt werden darf, SOLL ER IM KELLER ZU HAUSE BLEIBEN!

  • Gestern, 06:03 - Zuletzt bearbeitet Gestern, 06:32.
    ✗ Dieser Inhalt wurde von Elli wieder gelöscht.
  • Gestern, 01:03

    Ich als Orga mache mir tatsächlich die Mühe die fotografierte nach deren Einverständnis zu fragen, egal ob 2 oder 40 Leute auf den Fotos zu erkennen sind 💁‍♀️.

  • Gestern, 00:06 - Zuletzt bearbeitet Gestern, 00:28.

     

    Matthias:

    Lieber Michael, 

    es widerspricht weder dem österreichischen Datenschutzgesetz noch dem Urheberrechtsgesetz an öffentlichen Orten Fotos zu machen und zu veröffentlichen, auf denen Personen erkennbar sind

     

    Da muss ich Dich leider als Deutscher korrigieren...

    Das Recht am eigenen Bild ist wie das Namensrecht ein Persönlichkeitsrecht. Es besteht darin, dass Bilder von Personen nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen, wenn dadurch berechtigte Interessen der/des Abgebildeten oder unter Umständen einer/eines nahen Angehörigen verletzt würden.

    ... weiter heißt es...

    Bei einer nicht-genehmigten Verwendung von Personenbildern für Werbezwecke liegt regelmäßig eine Verletzung von Interessen der/des Abgebildeten vor.

    Da schwer beurteilt werden kann, ob die Veröffentlichung eines Bildes jemanden verletzen könnte, sollte in jedem Fall die Zustimmung der/des Abgebildeten eingeholt werden.

    https://www.oesterreich.gv.at/themen/onlinesicherheit_internet_und_neue_medien/internet_und_handy___sicher_durch_die_digitale_welt/7/Seite.1720440.html

     

    (Bitte bedenke auch immer, dass es neben dem österreichischen Recht immer noch ein "europäisches Recht" gibt, welches übergeordnet ist.)

     

    Wer das nicht möchte soll es mir als Organisator sagen aber ich bin nicht verpflichtet jeden einzelnen zu fragen.

    Siehe den Satz "Da schwer beurteilt..." solltest Du als Orga oder der Fotograf das Modell/die Personen vorher fragen. Nicht umgekehrt. Denn Du bzw. der Fotograf macht sich strafbar, wenn die Person sein Recht einfordert... nicht die Person, die fotografiert wird, wenn sie es Dir nicht sagt (Manchmal merkt man ja auch nicht, dass man fotografiert wurde.)

     

    In §4 der AGB dieser Plattform steht, dass bei veröffentlichten Bildern diese für Werbezwecke verwendet werden dürfen. Diese Plattform hat auch schon mal davon Verwendung genommen. So hatte eine Frau hier sich gewundert, dass ihr Selfie von einer Aktivität auf Instagramm als Werbung für diese Plattform diente. 
     

    Als "öffentlichte" Bilder gelten alle Bilder, die allen Mitgliedern dieser Plattform zugänglich gemacht werden. Dies beinhalten alle Bilder in Beiträgen von Gruppen oder Aktivitäten. 

    (Dazu zählen nicht Bilder in Aktivitätenchats... oder... falls Du als Orga der Gruppe/Aktivität einen Beitrag erstellst, mit Bildern und bei Settings "Nur für TN sichtbar" ankreuzt. Aber dies kann nur der Orga der Gruppe/Aktivität)

     

    Ich habe in meinem Profil schon der Veröffentlichung von Fotos in Beiträgen widersprochen und schreibe es auch in den Text meiner organisierten Aktivitäten und erzähle es oft auch bei der Begrüßung. 

     

    In anderen Ländern kann ein solches "öffentliches" Foto übrigens sehr teuer werden. Fotografierst Du z.B. in Marrakesch auf dem berühmten Marktplatz einen Schlangenbeschwörer kann der Preis 50-200 Euro pro Foto betragen. 

    Es werden bei meinen Aktivitäten auch sehr schöne Fotos veröffentlicht, aber nur von der Landschaft oder von der Wandergruppe, aber von hinten, d.h. ohne Gesichter. 

     

    Daher kann ich es sehr gut verstehen, wenn MitMenschen egal in welchem Land da allergisch reagieren, wenn ihre Bilder hier hochgeladen werden. 

    (Aus dem selben Grund macht ein guter Fotograf ein Vertrag mit dem Modell, welches er fotografiert, in dem genau beschrieben wird was mit den Bildern getan werden darf.)

    Die DSGVO betrifft in erster Linie Organisationen und Unternehmen, natürliche Personen gem. Art. 2 nur wenn die Datenverarbeitung über den Rahmen von persönlichen oder familiären Tätigkeiten hinausgeht. Wenn ich Fotos von Gruppentreffen veröffentliche, sind das für mich persönliche Tätigkeiten, ich bin kein Angestellter der Plattform.

     

    Ein Fotograf macht mit seinem Model selbstverständlich einen Vertrag, das hat damit nichts zu tun

     

    Gem. § 78 UrhG dürfen beim Veröffentlichen von Fotos keine berechtigten Interessen verletzt werde. Das betrifft nach österreischischer Rechtsprechung z.B Nackheit, volltrunkener Zustand, Bordellbesuch, wenn man als Passant fälschlicherweise mit einer Demo in Zusammenhang gebracht wird, ein diskriminierender Begleittext ect. und nicht den bloßen Aufenthalt an einem öffentlichen Ort. Sonst müsste man logischerweise beim Fotografieren einer Sehenswürdigkeit z.B dem Stephansdom von allen anwesenden Personen ihr Einverständnis einholen (am besten schriftlich), völlig unrealistisch. Oder man darf nur mehr Landschaftbilder veröffentlichen, bei denen man die Menschen bestenfalls von hinten sieht damit man sie nicht erkennen kann, lächerlich. In Wien machen wir das mit Hausverstand, dazu brauchen wir keinen Richter. Durchs Reden kommen die Leut zamm wie man sagt. Die Allermeisten wollen ja Fotos als Erlebnisbericht.

     

    Urheberrechte.jpg
  • 16.05.25, 12:03 - Zuletzt bearbeitet 16.05.25, 12:07.

    Lieber Michael, 

    es widerspricht weder dem österreichischen Datenschutzgesetz noch dem Urheberrechtsgesetz an öffentlichen Orten Fotos zu machen und zu veröffentlichen, auf denen Personen erkennbar sind

     

    Da muss ich Dich leider als Deutscher korrigieren...

    Das Recht am eigenen Bild ist wie das Namensrecht ein Persönlichkeitsrecht. Es besteht darin, dass Bilder von Personen nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen, wenn dadurch berechtigte Interessen der/des Abgebildeten oder unter Umständen einer/eines nahen Angehörigen verletzt würden.

    ... weiter heißt es...

    Bei einer nicht-genehmigten Verwendung von Personenbildern für Werbezwecke liegt regelmäßig eine Verletzung von Interessen der/des Abgebildeten vor.

    Da schwer beurteilt werden kann, ob die Veröffentlichung eines Bildes jemanden verletzen könnte, sollte in jedem Fall die Zustimmung der/des Abgebildeten eingeholt werden.

    https://www.oesterreich.gv.at/themen/onlinesicherheit_internet_und_neue_medien/internet_und_handy___sicher_durch_die_digitale_welt/7/Seite.1720440.html

     

    (Bitte bedenke auch immer, dass es neben dem österreichischen Recht immer noch ein "europäisches Recht" gibt, welches übergeordnet ist.)

     

    Wer das nicht möchte soll es mir als Organisator sagen aber ich bin nicht verpflichtet jeden einzelnen zu fragen.

    Siehe den Satz "Da schwer beurteilt..." solltest Du als Orga oder der Fotograf das Modell/die Personen vorher fragen. Nicht umgekehrt. Denn Du bzw. der Fotograf macht sich strafbar, wenn die Person sein Recht einfordert... nicht die Person, die fotografiert wird, wenn sie es Dir nicht sagt (Manchmal merkt man ja auch nicht, dass man fotografiert wurde.)

     

    In §4 der AGB dieser Plattform steht, dass bei veröffentlichten Bildern diese für Werbezwecke verwendet werden dürfen. Diese Plattform hat auch schon mal davon Verwendung genommen. So hatte eine Frau hier sich gewundert, dass ihr Selfie von einer Aktivität auf Instagramm als Werbung für diese Plattform diente. 
     

    Als "öffentlichte" Bilder gelten alle Bilder, die allen Mitgliedern dieser Plattform zugänglich gemacht werden. Dies beinhalten alle Bilder in Beiträgen von Gruppen oder Aktivitäten. 

    (Dazu zählen nicht Bilder in Aktivitätenchats... oder... falls Du als Orga der Gruppe/Aktivität einen Beitrag erstellst, mit Bildern und bei Settings "Nur für TN sichtbar" ankreuzt. Aber dies kann nur der Orga der Gruppe/Aktivität)

     

    Ich habe in meinem Profil schon der Veröffentlichung von Fotos in Beiträgen widersprochen und schreibe es auch in den Text meiner organisierten Aktivitäten und erzähle es oft auch bei der Begrüßung. 

     

    In anderen Ländern kann ein solches "öffentliches" Foto übrigens sehr teuer werden. Fotografierst Du z.B. in Marrakesch auf dem berühmten Marktplatz einen Schlangenbeschwörer kann der Preis 50-200 Euro pro Foto betragen. 

    Es werden bei meinen Aktivitäten auch sehr schöne Fotos veröffentlicht, aber nur von der Landschaft oder von der Wandergruppe, aber von hinten, d.h. ohne Gesichter. 

     

    Daher kann ich es sehr gut verstehen, wenn MitMenschen egal in welchem Land da allergisch reagieren, wenn ihre Bilder hier hochgeladen werden. 

    (Aus dem selben Grund macht ein guter Fotograf ein Vertrag mit dem Modell, welches er fotografiert, in dem genau beschrieben wird was mit den Bildern getan werden darf.)

  • 15.05.25, 18:35

    Solange jetzt nicht Vor- und Nachnamen hinzugefügt werden oder andere persönlichen Informationen sehe ich darin kein Problem. 

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